Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn achten
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Wenn du aus einem Grundstück ausfährst, bist du immer wartepflichtig. Du darfst Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg nicht gefährden oder behindern. Du musst daher in erster Linie auf den Gehweg achten und erst danach auf den fließenden Verkehr.
Frage 1.2.10-107
Punkte 4