Kann ich zum Arbeitslosengeld noch Hartz 4 beantragen?

In Deutschland sorgt ein gut ausgebautes soziales Netz dafür, dass Personen, die selber nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, weiterhin ein Leben führen können, welches zumindest dem Existenzminimum entspricht.

Kann ich zum Arbeitslosengeld noch Hartz 4 beantragen?
Kann ich zum Arbeitslosengeld noch Hartz 4 beantragen?
Was ist Hartz 4? Es handelt sich hierbei um die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Häufig sorgt die Arbeitslosigkeit dafür, dass eine Person auf finanzielle Hilfe angewiesen ist. In der ersten Zeit nach dem Verlust des Jobs haben Betroffene in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dessen Höhe bemisst sich vor allem anhand des zuvor erzielten Einkommens.

Kurz & knapp: Hartz 4

Was bedeutet Hartz 4?

Hartz 4 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch Arbeitslosengeld 2 genannt). Infos zur Geschichte von Hartz 4 finden Sie hier.

Wer hat einen Anspruch auf Hartz 4?

Personen haben einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie in Deutschland leben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Dürfen sich Hartz-4-Empfänger etwas dazuverdienen?

Ja. Erzielen Arbeitslosengeld-2-Empfänger ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis, wird dieses allerdings auf die Leistungen angerechnet.

Das Arbeitslosengeld 1 wird jedoch nicht unbegrenzt gezahlt. Entfällt der Anspruch bzw. besteht dieser von Vornherein nicht, erhält der Betroffene in der Regel Hartz-4-Leistungen. Wer diese bekommt, wie hoch sie ausfallen und ob ein Zuverdienst erlaubt ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Hartz 4
  • Was ist Hartz 4 überhaupt? Eine Definition
    • Kleiner Rückblick: Seit wann gibt es Hartz 4?
  • Wer hat einen Anspruch auf Hartz 4?
    • Wie können Sie Hartz-IV-Leistungen beantragen?
    • Wie hoch fällt das ALG 2 aus?
    • Hartz-4-Zuschuss: Darlehen vom Jobcenter
  • Zuverdienst für Hartz-4-Empfänger: Das ist beim Einkommen zu beachten
    • Wie findet die Anrechnung beim Einkommen statt?
    • Aufstocker: Wenn das Einkommen nicht ausreicht
    • Welches Vermögen dürfen Hartz-4-Empfänger besitzen?
    • Weiterführende Suchanfragen

Was ist Hartz 4 überhaupt? Eine Definition

Kann ich zum Arbeitslosengeld noch Hartz 4 beantragen?
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Was ist beim ALG 2 wichtig? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der Umgangssprache eher als Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 bekannt. Es handelt sich dabei um ein staatliches Fürsorgesystem, welches durch Steuern finanziert wird. Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten diese Leistungen, wenn sie selbst nicht oder nicht ausreichend für ihren Lebensunterhalt aufkommen können – etwa, weil sie arbeitslos sind.

Betroffene erhalten Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), welches der Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Mit diesem Geld soll gewährleistet werden, dass die Leistungsempfänger weiterhin ein menschenwürdiges Leben führen können. Zusätzlich besteht das Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende darin, die Hartz-4-Empfänger dabei zu unterstützen, eine neue Arbeitsstelle zu finden und damit ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. ganz zu beenden.

Kleiner Rückblick: Seit wann gibt es Hartz 4?

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Die Geschichte der Hartz-Reform: Vier Phasen wurden von 2003 bis 2005 durchlaufen.

Die Geschichte von Hartz IV beginnt mit dem sogenannten Arbeitsamt-Skandal, welcher im Jahr 2002 bekannt wurde, dessen Wurzeln jedoch bis in die 1980er Jahre zurückreichen. Es stellte sich heraus, dass es innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit zu Manipulationen hinsichtlich der Vermittlungsstatistiken kam. Über Jahre wurden in den Statistiken wesentlich mehr vermittelte Arbeitslose ausgewiesen, als in Wahrheit auf dem Arbeitsmarkt untergebracht wurden.

Als Reaktion auf diesen Skandal berief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Kommission aus 15 Sachverständigen ein, welche Maßnahmen erarbeiten sollte, mit denen die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert und verbessert werden sollte. Leiter dieser Kommission und Namensgeber der Reformen war Peter Hartz.

Im Rahmen der Hartz-Reformen wurden vier Phasen durchlaufen. Am entscheidendsten für die eigentlich Betroffenen war die Hartz-4-Reform, welche im Jahr 2005 in Kraft trat. Die bis dahin getrennt voneinander existierenden Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden durch die neuen Hartz-4-Gesetze zum heute bekannten Arbeitslosengeld II zusammengeführt.

Des Weiteren wurde die Zeit, in der ein Arbeitsloser Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 hat, verkürzt. So wollten die Verantwortlichen einen Anreiz dafür schaffen, dass sich Menschen ohne Job schneller um einen neuen Arbeitsplatz bemühen.

Wer hat einen Anspruch auf Hartz 4?

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Sie haben nur dann einen Anspruch auf Hartz 4, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll also dafür sorgen, dass Personen weiterhin ein menschenwürdiges Leben führen können, obwohl sie selbst nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Doch wer erfüllt die Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug?

Die gesetzlichen Grundlagen rund um das Arbeitslosengeld 2 finden sich im Zweiten Sozialgesetzbuch – kurz SGB II genannt. Damit eine Person einen Hartz-4-Anspruch hat, muss sie laut § 7 Abs. 1 SGB II die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie muss das 15. Lebensjahr vollendet und darf die Altersgrenze noch nicht erreicht haben.
  2. Sie muss erwerbsfähig sein.
  3. Es muss Hilfebedürftigkeit vorliegen.
  4. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein.

Doch was bedeutet das genau? Personenerfüllen unter anderem dann für den Bezug von Bezug von Hartz 4 die Voraussetzungen, wenn sie die in § 7a SGB II festgelegte Altersgrenze noch nicht überschritten haben. Wie die folgende Tabelle zeigt, liegt die Grenze je nach Geburtsjahr bei 65 bis 67 Jahren. Nach Erreichen dieser Altersgrenze besteht in der Regel ein Anspruch auf die gesetzliche Rente bzw. auf die Grundsicherung im Alter.

GeburtsjahrgangErreichen der Altersgrenze1946 oder früher65 Jahre194765 Jahre und ein Monat194865 Jahre und zwei Monate194965 Jahre und drei Monate195065 Jahre und vier Monate195165 Jahre und fünf Monate195265 Jahre und sechs Monate195365 Jahre und sieben Monate195465 Jahre und acht Monate195565 Jahre und neun Monate195665 Jahre und zehn Monate195765 Jahre und elf Monate195866 Jahre195966 Jahre und zwei Monate196066 Jahre und vier Monate196166 Jahre und sechs Monate196266 Jahre und acht Monate196366 Jahre und zehn Monateab 196467 Jahre

Einen Anspruch auf ALG 2 haben Personen außerdem nur, wenn sie erwerbsfähig sind, Das bedeutet, dass sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Leistungsempfänger müssen außerdem hilfebedürftig sein. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren Lebensunterhalt nicht mit ihrem Einkommen oder Vermögen sichern kann. Hat jemand eine größere Summe angespart, besteht deshalb zunächst kein Anspruch auf Hartz IV. Das Vermögen muss zunächst verwertet werden.

Möchten Bezieher von Hartz 4 in den Urlaub fahren, müssen Sie dies zunächst mit dem Jobcenter absprechen. Hierzu ist ein Antrag auf Ortsabwesenheit zu stellen. Grundsätzlich können ALG-II-Empfänger im Jahr bis zu sechs Wochen lang wegfahren. Innerhalb der ersten drei Wochen erhalten sie die regulären Hartz-4-Leistungen. Danach gibt es kein Geld mehr vom Jobcenter, bis sie wiederkehren.

Wie können Sie Hartz-IV-Leistungen beantragen?

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Der Hartz-4-Anspruch entfällt, wenn Sie ein größeres Vermögen besitzen.

Sie bekommen das Arbeitslosengeld II nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Doch wie funktioniert das genau? Sie müssen sich zunächst bei dem für Sie zuständigen Jobcenter melden. Dort wird dann Ihre persönliche Lage besprochen. Zu diesem Termin sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis bzw. ein alternatives Ausweisdokument sowie Ihren Sozialversicherungsausweis mitbringen.

Am Ende des Gesprächs erhalten Sie dann die Unterlagen, welche Sie für die Antragstellung benötigen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die nötigen Formulare auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunterzuladen. Diese müssen Sie im Anschluss gewissenhaft und vollständig ausfüllen. Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich an das Jobcenter wenden.

Nachdem Sie den Hartz-4-Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie diesen beim Jobcenter abgeben. Zusätzlich sind noch weitere Unterlagen einzureichen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Mietvertrag inklusive Heiz- und Nebenkostennachweis
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Im Anschluss wird Ihr Antrag geprüft. Erfüllen Sie sämtliche Voraussetzungen, erhalten Sie dann einen positiven Hartz-4-Bescheid. In diesem wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, wie hoch die Ihnen zustehenden Leistungen ausfallen.

Beachten Sie: Ihre Leistungen bekommen Hartz-4-Empfänger nicht unbegrenzt. In der Regel müssen Sie nach zwölf Monaten einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Dieser ist weniger umfangreich als der Erstantrag, ist aber nicht weniger wichtig. Vergessen Sie den Wiederbewilligungsantrag, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 2 mehr.

Wie hoch fällt das ALG 2 aus?

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Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 werden in der Regel auch die Wohnkosten übernommen.

Wenn sie kurz davor stehen, einen Hartz-4-Antrag stellen zu müssen, fragen sich viele natürlich, wie hoch das Arbeitslosengeld 2 ausfallen wird. Eine pauschale Angabe lässt sich allerdings nicht machen, da beim Bezug von Hartz 4 die Höhe der Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängt.

Wichtig ist zunächst der sogenannte Regelsatz. Mit diesem Geld müssen ALG-2-Empfänger Lebensmittel, Strom, Bekleidung und Ähnliches finanzieren. Seit der letzten Hartz-4-Erhöhung bekommen Leistungsbezieher, je nach maßgeblicher Regelbedarfsstufe, die folgenden Beträge:

Gilt fürRegelsatz in Euro 2021Regelsatz in Euro 2022Alleinstehende / Alleinerziehende446449Paare / Bedarfsgemeinschaften401404Jugendliche von 13 bis unter 18 Jahre373376Kinder von 6 bis unter 13 Jahre309311Kinder von 0 bis unter 6 Jahre283285

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die einzigen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung. Miete und Nebenkosten müssen jedoch angemessen sein, außerdem darf die Wohnung je nach Anzahl der Bewohner eine gewisse Größe nicht überschreiten. Wie hoch eine angemessene Miete ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies vom jeweiligen Wohnort abhängt. In Großstädten wie fallen die Mieten etwa sehr viel höher aus als im ländlichen Bereich, weshalb dort höhere Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden.

Beachten Sie: Stromkosten werden – anders als Heizkosten – nicht vom Jobcenter übernommen. Ein Hartz-4-Empfänger muss diese aus dem Regelsatz finanzieren.

Bestimmte Personen haben Anspruch auf einen Mehrbedarf

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Alleinerziehende Hartz-4-Empfänger haben Anspruch auf einen Mehrbedarf.

In bestimmten Lebenssituationen reicht der Hartz-4-Regelsatz nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund können gewisse Personengruppen einen sogenannten Mehrbedarf beantragen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Leistungen, welche das Arbeitslosengeld 2 erhöhen. Laut § 21 SGB II können in folgenden Situationen Mehrbedarfe geltend gemacht werden:

  • Werdende Mütter: Nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten sie einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes.
  • Alleinerziehende: Ein Mehrbedarf von 36 Prozent wird gewährt, wenn ein Alleinerziehender mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei bzw. mehr Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt. Es kann auch ein Mehrbedarf von 12 Prozent angesetzt werden, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz ergibt. In diesem Fall ist die zusätzliche Hartz-4-Leistung jedoch auf 60 Prozent des Regelsatzes begrenzt.
  • Leistungsberechtigte mit Behinderung: Unter gewissen Umständen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent anerkannt.
  • Personen, die einer kostenaufwändige Ernährung bedürfen: Ist aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung nötig, erhalten Hartz-4-Empfänger ein Plus in angemessener Höhe.
  • Dezentrale Warmwassererzeugung: Wird das Wasser nicht durch eine Zentralheizung, sondern beispielsweise durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung erwärmt, wird – je nach Alter des Leistungsempfängers – ein Mehrbedarf von 0,8 bis 2,3 Prozent gewährt.

Zusätzlich kann laut § 21 Abs. 6 ein Mehrbedarf anerkannt werden, wenn ein „unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht“. Einen entsprechenden Antrag müssen Hartz-4-Empfänger beim Jobcenter stellen.

Hartz-4-Zuschuss: Darlehen vom Jobcenter

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Waschmaschine kaputt? ALG-2-Empfänger können ein Darlehen beantragen.

Der Regelsatz in Höhe von 416 Euro für einen alleinstehenden Leistungsempfänger reicht oftmals nicht aus, um damit die Kosten des Alltags zu bestreiten und noch etwas Geld als Notgroschen an die Seite zu legen. Plötzlich auftretende Kosten, beispielsweise für den Ersatz eines defekten Haushaltsgroßgerätes, sind für Hartz-4-Empfänger deshalb oft nicht zu stemmen.

Doch was können Betroffene in einer solchen Situation unternehmen? In gewissen Notlagen kann das Jobcenter mit einem Darlehen aushelfen. Die gesetzliche Grundlage stellt § 42a SGB II dar. Laut diesem gilt Folgendes:

Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Rückzahlungsverpflichtung trifft die Darlehensnehmer.

Ein solches Darlehen kann unter anderem vergeben werden, wenn ein Hartz-4-Empfänger Stromschulden angehäuft hat und ihm eine Stromsperre droht. Das Darlehen vom Jobcenter ist zinslos, es entstehen also keine weiteren Kosten. Es muss aber natürlich zurückgezahlt werden. Dazu behält das Jobcenter nach der Auszahlung monatlich zehn Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs ein – so lange, bis das Darlehen abbezahlt ist.

Nicht nur bei Strom-, sondern auch bei Mietschulden können Hartz-4-Empfänger ein Darlehen vom Jobcenter erhalten. Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn aufgrund der Schulden die Obdachlosigkeit droht.

Zuverdienst für Hartz-4-Empfänger: Das ist beim Einkommen zu beachten

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Arbeitslosengeld-2-Empfänger dürfen einen Zuverdienst haben.

Arbeitslosengeld-2-Empfänger sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hilfebedürftigkeit schnell abnimmt bzw. wegfällt. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, dass Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit – beispielsweise einen Minijob – aufnehmen. Nicht selten kann dies nämlich dabei helfen, wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen und eine angemessene Voll- oder Teilzeitstelle zu finden.

Es ist also nicht verboten, sondern durchaus erwünscht, dass ein Hartz-4-Empfänger ein eigenes Einkommen erwirtschaftet. In diesem Zusammenhang sind jedoch einige wichtige Dinge zu beachten. Zunächst ist zu klären, was eigentlich als Einkommen gilt. Die Antwort gibt § 11 Abs. 1 SGB II:

Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen.

Hierzu zählen also etwa das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, aber auch Renten, Kindergeld, Unterhaltszahlungen sowie Einnahmen aus Miete und Pacht. Dieses Einkommen wird auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet. Das bedeutet, dass eine Person, die Arbeitslosengeld 2 erhält und dabei arbeitet, weniger Geld vom Jobcenter bekommt. Allerdings wird nicht jedes Einkommen berücksichtigt. Unter anderem findet bei den folgenden Posten keine Anrechnung statt:

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Entschädigungen
  • Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke

Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, dass Betroffene schnell wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen. Leistungsempfänger sind dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, wenn diese ihre Hilfebedürftigkeit verringert oder beseitigt. Die Arbeitsstelle muss jedoch zumutbar sein. Hält der Arbeitgeber etwa die im Arbeitsrecht festgelegten Regelungen nicht ein, so muss der Betroffene die Stelle nicht annehmen.

Wie findet die Anrechnung beim Einkommen statt?

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Das Einkommen wird auf die ALG-2-Leistungen angerechnet.

Nun stellt sich die Frage, wie das Einkommen auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird. Zunächst gilt, dass sowohl laufende als auch einmalige Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen sind, in welchem sie der Hartz-4-Empfänger bekommt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die ersten 100 Euro (brutto), die etwa durch einen Zuverdienst erwirtschaftet werden, anrechnungsfrei sind. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, werden bestimmte Freibeträge angesetzt, die dafür sorgen, dass ein Hartz-4-Empfänger, der arbeitet, mehr Geld übrig hat als ein arbeitsloser Leistungsbezieher. Es gilt Folgendes:

  • Das Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro wird zu 20 Prozent nicht angerechnet.
  • Darüber hinausgehendes Einkommen bis 1.200 Euro (für Personen ohne Kinder) bzw. 1.500 Euro (für Personen mit Kindern) wird zu 10 Prozent nicht angerechnet.

Folgendes Beispiel soll zeigen, welcher Betrag nicht auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet wird: Nehmen wir an, dass Sabine 1.100 Euro brutto im Monat verdient.

 

  • Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet.
  • 20 Prozent von 900 Euro sind anrechnungsfrei. Das sind 180 Euro.
  • 10 Prozent von 100 Euro werden nicht berücksichtigt. Das sind 10 Euro.
  • In Sabines Fall werden also 290 Euro nicht auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Aufstocker: Wenn das Einkommen nicht ausreicht

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Auch Selbstständige können ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken.

Nicht nur Arbeitslose oder Minijobber können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Die Leistungen werden auch dann gezahlt, wenn der Lohn bzw. das Gehalt aus einer regulären Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Personen, die solche zusätzlichen Hartz-4-Leistungen erhalten, werden Aufstocker genannt. Auch durch die Einführung des Mindestlohns konnte die Zahl der Aufstocker in den letzten Jahren nicht signifikant gesenkt werden.

Diese Aufstockung soll gewährleisten, dass Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, mehr Geld zur Verfügung haben als arbeitslose ALG-2-Empfänger. Wie hoch die Aufstockung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren, etwa dem maßgeblichen Regelbedarf, dem Einkommen sowie den Wohnkosten, ab.

Das Aufstocken mit Hartz 4 ist auch für Selbstständige eine Option. Können Betroffene mit dem Geld, welches sie mit ihrer Selbstständigkeit erzielen, nicht ihren Lebensunterhalt sicherstellen, können sie aufstockendes ALG 2 beantragen.

Welches Vermögen dürfen Hartz-4-Empfänger besitzen?

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Freibeträge sorgen dafür, dass Hartz-4-Empfänger nicht ihr gesamtes Vermögen verwerten müssen.

Wie bereits erwähnt, hängt die Beantwortung der Frage „Bekomme ich Hartz-4-Leistungen?“ auch davon ab, ob eine Person hilfebedürftig ist. Es besteht keine Hilfebedürftigkeit, wenn der Betroffene über ein größeres Vermögen verfügt, von welchem er über einen gewissen Zeitraum leben kann.

Das wirft natürlich die Frage auf, was überhaupt als Vermögen definiert werden kann. Des Weiteren haben viele Personen, die kurz davor stehen, Hartz 4 beantragen zu müssen, Angst davor, dass sie ihr gesamtes Vermögen verlieren. Wie verhält es sich also genau?

Was als Vermögen gilt, ist § 12 Abs. 1 SGB II zu entnehmen. Dort heißt es:

Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Hierzu gehören etwa Bargeld, Guthaben auf Giro- oder Tagesgeldkonten, Wertpapiere, Immobilien und andere Sachwerte. Das bedeutet jedoch nicht, dass Personen ihr gesamtes Vermögen verwerten müssen, bevor sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Es gibt nämlich laut § 12 Abs. 3 SGB II bestimmte Dinge, die nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind. Diese Wertgegenstände – Schonvermögen genannt – dürfen Hartz-4-Empfänger unter anderem behalten:

  • angemessener Hausrat (Gegenstände, die zum Wohnen und zum Führen des Haushaltes benötigt werden und dem durchschnittlichen Standard entsprechen)
  • Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn diese für die Altersvorsorge bestimmt sind (jedoch nur, wenn der Leistungsempfänger bzw. sein Partner/seine Partnerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist)
  • staatlich geförderte Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
  • selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Hausgrundstück von angemessener Größe
  • Vermögen, welches zur Beschaffung bzw. Erhaltung eines Hausgrundstücks verwendet werden soll, wenn dort dann behinderte oder pflegebedürftige Menschen leben sollen
  • Vermögen, dessen Verwertung unwirtschaftlich wäre
  • Vermögen, bei dem die Verwertung eine besondere Härte bedeutet

Wann liegen Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte vor?

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Familienerbstücke dürfen Sie beim Arbeitslosengeld-2-Bezug in der Regel behalten.

Auf die letzten beiden Punkte dieser Liste möchten wir einmal näher eingehen, da deren Bedeutung einer näheren Erläuterung bedarf. Wann wird von einer unwirtschaftlichen Verwertung von Vermögen gesprochen und wann liegt eine besondere Härte vor?

Unwirtschaftlichkeit kommt zum Tragen, wenn beim Verkauf ein zu geringer Erlös zu erwarten ist. Ein Beispiel: Sie möchten Hartz-4-Leistungen beantragen und besitzen eine Lebensversicherung. Sie müssen das damit angesparte Vermögen nicht verwerten, wenn der Rückkaufswert bis zu zehn Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.

Eine besondere Härte liegt hingegen vor, wenn dem Betroffenen ein größeres Opfer abverlangt werden würde, als im Regelfall mit der Verwertung des Vermögens verbunden ist. Die besondere Härte kann sich sowohl aus der Herkunft des Vermögens als auch aus den Lebensumständen des Antragstellers ergeben. Beispiele, für Vermögen, das nicht verwertet werden muss, wären etwa

  • Familien- und Erbstücke,
  • Vermögensrückstellungen für eine würdige Beerdigung und Grabpflege oder
  • eine Altersvorsorge, die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter verwertet werden müsste.

Dürfen Hartz-4-Empfänger ein Auto besitzen? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, ist das Auto doch oft nötig, um mobil zu bleiben. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jeder erwerbsfähigen Person ein Auto zugebilligt wird. Jedes Fahrzeug darf jedoch maximal einen Wert von 7.500 Euro besitzen. Ist es mehr wert, muss ein angemessenes Fahrzeug angeschafft werden. Das überschüssige Geld, welches beim Verkauf des teureren Autos erzielt wurde, muss für den Lebensunterhalt aufgewendet werden.

Bezug von Hartz 4: Freibetrag beim Vermögen

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Bezug von Hartz 4: Ein Auto im Wert vom maximal 7.500 Euro dürfen Sie behalten.

Wie bereits erwähnt, gibt es gewisses Vermögen, welches nicht verwertet werden muss. Doch es gibt noch eine weitere Regelung, mit der ein Teil des Vermögens eines Hartz-4-Empfängers geschützt wird. Hierbei handelt es sich um die Freibeträge, die vom Jobcenter berücksichtigt werden. Ein solcher Freibetrag bewirkt, dass Personen nicht das gesamte verwertbare Vermögen verlieren.

Doch wie hoch fällt dieser Freibetrag für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen aus? Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 12 Abs. 2 SGB II. Grundsätzlich steht jedem volljährigen ALG-2-Empfänger ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu. Mindestens liegt dieser bei 3.100 Euro. Der Grundfreibetrag ist folgendermaßen nach oben gedeckelt:

  • Für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 9.750 Euro
  • Für Personen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 9.900 Euro
  • Für Personen, nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 10.050 Euro

Des Weiteren gibt es einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Zusätzlich werden geldwerte Ansprüche, welche der Altersvorsorge dienen, besonders geschützt. Für diese wird ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr angesetzt. Wie hoch das angesparte Vermögen maximal sein darf, hängt auch hier vom Alter des Hartz-4-Empfängers ab:

  • Für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 48.750 Euro
  • Für Personen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 49.500 Euro
  • Für Personen, nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 50.250 Euro

Eine private Altersvorsorge wird also durch hohe Freibeträge besonders geschützt. Damit Hartz-4-Empfänger aber von diesem Schutz profitieren können, müssen sie einen sogenannten Verwertungsausschluss vereinbaren. Das bedeutet, dass im Versicherungsvertrag festgelegt sein muss, dass die Rente erst nach dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt wird.

Was kann man machen wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht?

Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II infrage.

Was passiert wenn man 1 Jahr arbeitslos ist?

Nach dem Auslaufen des ALG I können Betroffene vielfach Arbeitslosengeld 2 (ALG II) erhalten, oft auch Hartz IV genannt. Dafür gelten derzeit – bis Ende 2021 – aufgrund der Corona-Krise erleichterte Voraussetzungen.

Wird ALG 1 auf Hartz 4 angerechnet?

Das Einkommen für Hartz IV wird so angerechnet: Es werden alle ALG-II-Leistungen zusammengezählt. Dazu zählen unter anderem die Regelsätze und Wohnkosten, die den Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zustehen.

Kann das Arbeitslosengeld verlängert werden?

Hast Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, kann sich Dein Anspruch auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld – danach ist Schluss.