Ist Familienrecht und Erbrecht das gleiche?

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Familienrecht oder Rechtsschutz für die Familie: Was ist was?

Wenn von Rechtsschutz für Familien die Rede ist, kommt es leicht zu Missverständnissen. Die einen denken dabei an die Familientarife, bei denen sich der Versicherungsschutz auf die Angehörigen, also die Familie, erstreckt. Andere verstehen darunter den Rechtsbereich, der sich mit Fragen rund um Eheschließung, Scheidung, Unterhalt oder Erbschaftsstreitigkeiten dreht.

Im Folgenden steht die Rechtsschutzversicherung für Familienrecht im Mittelpunkt, also

Rechtsschutz­versicherung für Familienrecht

Je nach Einkommen, Anzahl der Kinder und Vermögen summieren sich die Anwaltskosten bei einer Scheidung auf mehrere tausend Euro. Das Ende einer Ehe ist somit eine kostspielige Angelegenheit.

Um nicht auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben, wünschen sich viele Personen eine Rechtsschutzversicherung, die auch im Bereich Familienrecht beziehungsweise Eherechtsschutz greift. Doch weil Scheidungen nicht selten und dazu teuer sind, bieten nur wenige Versicherungen den entsprechenden Schutz an.

2021 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) rund 142.800 Ehescheidungen in Deutschland. Im Vergleich zu 2020 sank die Anzahl um 0,7 Prozent. So waren es 1.100 Scheidungen weniger als im Jahr zuvor. Seit 2012 ist die Zahl der Ehescheidungen jährlich zurückgegangen. Nur 2019 gab es einen leichten Anstieg.

Als Bestandteil des Bausteins Privatrechtsschutz leisten manche Rechtsschutzversicherer zwar auch bei Streitigkeiten, die das Familienrecht betreffen. Doch die Leistungen sind stark eingeschränkt. Oftmals wird nur die Erstberatung durch einen Anwalt erstattet. Häufig gelten zudem Erstattungsobergrenzen.

Der Grund, warum viele Anbieter darauf verzichten, bei Streitigkeiten rund um Scheidung und Unterhalt zu leisten, ist einfach: Das Risiko, dass der Versicherungsfall eintritt, ist vergleichsweise hoch. Zudem kann sich ein Scheidungs- oder Unterhaltsprozess sehr lange hinziehen, wodurch der Versicherungsgesellschaft hohe Kosten entstehen. Daher sind die wenigen Angebote für Interessierte auch recht teuer. Entsprechend wichtig ist es, im Vorfeld die Leistungen und Kosten mehrerer Rechtsschutzversicherungen zu vergleichen, um eine passende Absicherung zu finden.

Lese-Tipp:

Mehr Informationen zum Thema Eherechtsschutzversicherung und Scheidung gibt es auf der Themenseite „Rechtsschutzversicherung bei Scheidung“.

Welche Leistungen bietet ein Zusatz-Baustein für Familienrecht?

Der Versicherer Arag ist einer der wenigen, der die Bereiche Scheidung, Unterhalt und Erbrecht versichert. Mit diesen Zusätzen (Scheidung und Unterhalt) und Premiumleistungen (Erbrecht) können Versicherungsnehmer ihren Privatrechtsschutz der Arag nach Bedarf erweitern.

Folgende Leistungen können sie entsprechend den Vertragsbedingungen beanspruchen – immer als Ergänzung zum Privatrechtsschutz:

Wichtig:

Interessierte sollten sich im Vorfeld genau über die Versicherungsbedingungen und Erstattungsobergrenzen informieren. Denn von diesen hängt es ab, ob sich dieser Rechtsschutz auszahlt.

Für den Baustein Ehe-Rechtsschutz gilt bei der Arag beispielsweise eine Wartezeit von drei Jahren. Merken die Ehepartner innerhalb dieser Zeit, dass sie die Scheidung wollen, schützt der Rechtsschutz nicht vor den anfallenden Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten.

Hinzu kommt, dass die Erstattung an eine Obergrenze von 30.000 Euro gebunden ist. Ist diese erreicht, müssen alle weiteren Kosten in Zusammenhang mit dem Rechtsstreit aus eigener Tasche gezahlt werden.

Rechtsschutz­versicherung hilft bei Streit um Unterhalt

Geht eine Ehe in Streit auseinander, sorgt nicht selten die Frage nach dem Unterhalt für Konflikte. Eine Rechtsschutz­versicherung kann auch hier weiterhelfen, wenn die Ehepartner ihre Differenzen vor Gericht austragen. Jedoch ist es dazu notwendig, die entsprechenden Leistungen bei Vertragsabschluss vereinbart zu haben. Das bedeutet, nur wer eine spezielle Rechtsschut­zversicherung abgeschlossen hat, die den Bereich Unterhalt abdeckt, kann Leistungen erwarten.

Diese beschränken sich nicht nur auf die Zahlungsverpflichtungen zwischen Ehepartnern, sondern schließen auch

  • Unterhaltsforderungen des Sozialamts für Pflegeheim­kosten der Eltern (Elternunterhalt),
  • Unterhaltszahlungen des Vaters (Vaterschaftsklage) sowie
  • Unterhaltsforderungen der Kinder ein.

Wie beim Rechtsschutz für Familienrecht gelten bei dieser Form der Rechtsschutzversicherung jedoch vergleichsweise lange Wartezeiten sowie Erstattungs­grenzen.

Scheidung: Leisten Versicherer bei Mediation?

Statt vor Gericht zu gehen, haben Streitparteien auch die Möglichkeit, ihre Konflikte mithilfe einer Mediation zu lösen. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ermöglicht eine Mediation oftmals eine schnellere Einigung. Zudem können die Gespräche mit einem Mediator in der Summe je nach Streitwert wesentlich günstiger sein als der juristische Weg.

Einige Anbieter übernehmen die Kosten für Mediation sogar dann, wenn diese einen nicht versicherten Bereich wie Scheidung beziehungsweise Familienrecht betreffen. Interessierte sollten hier einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen werfen. Gleiches gilt für Personen, die eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Familienrecht abschließen wollen. Ihnen ist zu empfehlen bei den Bedingungen darauf zu achten, dass Mediation abgedeckt ist.

Rechtsschutz­versicherung hilft bei Erbrecht nur bedingt

Auch in Sachen Erbrecht kann einen Rechtsschutz­versicherung sinnvoll sein. Denn nicht selten bricht ein erbitterter Streit unter Angehörigen über das Erbe aus: Einige unter ihnen haben das Gefühl, unfair behandelt worden zu sein, oder entfernte Verwandte melden sich plötzlich und machen ihren Anspruch geltend.

Doch ähnlich wie bei der Rechtsschutz­versicherung für Familienrecht gibt es auch bei Erbe kaum ein Unternehmen, das in diesem Fall umfangreiche Leistungen anbietet. Denn gerade hierbei kann es um hohe Streitwerte gehen, die sich wiederum auf die Höhe der Prozesskosten auswirken.

Mit welchen Kosten ist beim Streit ums Erbe zu rechnen?

Wie hoch die Kosten für ein Gerichtsverfahren ausfallen, hängt wesentlich von der Höhe des Erbes ab. Beträgt der Nachlasswert beispielsweise eine Million Euro, können auf die im Prozess unterliegende Partei schnell Kosten von mehreren Zehntausend Euro zukommen.

Prozesskostenrechner im Internet geben Verbrauchern einen Überblick darüber, mit welchen Gebühren sie je nach Streitwert zu rechnen haben.

Beispiel:

Bei einer Streitsumme von 500.000 Euro und jeweils einem Mandanten sowie Gegner liegen die Kosten für Anwalt und Gericht für den Prozessverlierer in erster Instanz bei rund 30.000 Euro.

Kosten der Erstberatung zum Erbrecht werden übernommen

Beim Erben können unterschied­liche rechtliche Probleme auftreten, etwa wenn Betroffene

  • das Testament anfechten,
  • den Pflichtteil als Erbberechtigten geltend machen wollen oder
  • die Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Im besten Fall bieten Rechtsschutz­versicherungen bei solchen und anderen erbrechtlichen Fragen die Erstattung der Erstberatungskosten. Wer sich beispielsweise bei der Erstellung des Testaments von einem Anwalt erstmals beraten lässt, kann ebenso die Kosten von der Versicherung erstattet bekommen wie die Ausgaben für eine notarielle Beglaubigung. Im Zweifel sollte jedoch im Vorfeld mit dem Anbieter darüber gesprochen werden, ob ein Leistungsfall tatsächlich vorliegt.

Passenden Rechtsschutz finden

Einige Versicherer setzen sich mit speziellen Angeboten im Bereich Erb- und Familienrecht von der Konkurrenz ab und bieten bessere Bedingungen als der Markt. Häufig gehen diese jedoch mit höheren Kosten einher. Aus diesem Grund ist eine persönliche Beratung zur Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Alternativ können sich Interessierte aber auch mit der Hilfe eines unverbindlichen Vergleichsrechners individuell auf die Suche nach der Rechtsschutzversicherung mit einem ausgewogenen Mix aus Preis und Leistung machen. Gute Rechner bieten die Möglichkeit, im Laufe des Vergleichs speziell nach Tarifen mit Rechtsschutz in Ehesachen und bei Unterhalt zu filtern.

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Was fällt unter das Familienrecht?

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltpflichten und Adoptionen.

Was versteht man unter Erbrecht?

Das Erbrecht beinhaltet sämtliche Regeln darüber, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt (Erbfolge) und wie genau das vor sich geht. Und wer erbt im Todesfalle? Das kann der Erblasser selbst festlegen, indem er ein entsprechendes Testament aufsetzt oder einen Erbvertrag. Er kann bestimmte Personen sogar enterben.

Welcher Anwalt bei erbstreitigkeiten?

Wenn Sie Fragen zum Erbe auszahlen innerhalb einer Erbengemeinschaft haben oder sich vor Erbstreitigkeiten fürchten, ziehen Sie am besten einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu Rate.

Haben Kinder ein Erbrecht?

Beispiel zur Höhe des Pflichtteils für Kinder: Demzufolge hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des Nachlasses. Bei zwei Kindern und einem unverheirateten Erblasser, erhält jedes Kind einen Pflichtteil von 25 %, da die gesetzliche Erbquote für jedes Kind bei 50 % des Nachlasses liegt.