Hallo und danke an alle, die vorbei schauen, gestern habe ich meine Ausbildung in der Probezeit gekündigt. Nun steht der Gang ins Arbeitsamt an. Meine Frage lautet folgendermaßen. Gibt es einen Unterschied, ob ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melde? Die Sache ist die, dass ich schnellstmöglich eine neue Ausbildung beginnen möchte und das am besten ohne irgendwelche sinnlosen Vorschläge vom Amt zu bekommen oder
Praktika in Betrieben machen muss in denen ich gar nicht arbeiten möchte. Sollte ich mich also arbeitslos oder arbeitssuchend melden oder besteht da gar kein Unterschied? Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
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es gibt arbeitslos, arbeitssuchend und ausbildungssuchend. Ausbildungssuchend - man sucht nach einer Ausbildungsstelle Arbeitsuchend - man sucht nach einer (neuen) Arbeitsstelle Arbeitslos - man hat derzeit keine Arbeit (ggf. hat an dann Anrecht auf
Alg1) Du bist dann wohl arbeitslos UND ausbildungssuchend. Viele andere sind arbeitslos UND arbeitssuchend. Es gibt auch Menschen, die haben z.B. noch einen Job, suchen aber nach was anderem, die sind dann nur arbeitssuchend. Oder auch Menschen, die sind derzeit arbeitslos, suchen aber nicht nach einer neuen Stelle, weil sie diese schon sicher haben, nur eben vielleicht erst in 6 Wochen. Dann sind ie nur arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend (die Meldung macht den
Lebenslauf lückenlos, zählt bei der Rente und gibt Arbeitslosengeld).
Topnutzer im Thema Ausbildung
Arbeiitssuchend bist Du z.B.,wenn Du noch einen Job hast, aber was (neues) suchst. Geld gibts dann keins. Amt lässt einen quasi auch in Ruhe. Arbeitslos bist Du, wenn Du definitiv keinen Job hast, ggf. auch Geld vom Amt kriegst und einen Job suchst.
Topnutzer im Thema Ausbildung
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, ist man arbeitslos. Wenn man noch im Arbeitsverhältnis steht und einen neuen Arbeitsplatz such, ist man arbeitssuchend.
Du must dich beides melden Arbeitslos und Arbeitsuche aber du kanst dich auch staddessen ausbildungssuchend melden.
arbeitsuchend heißt ja auch, dass du auf der suche nach Arbeit bist, areitslos nur, dass du keinen job hast
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Allgemeine Informationen
Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.
Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.
Achtung
Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Fristen
Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Tipp
Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Zuständige Stelle
Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.
Hinweis
Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.
Zusätzliche Informationen
Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.
Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Weiterführende Links
- Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
- Online-Services des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
- Arbeitslos − Was tun? (→ AMS)
Rechtsgrundlagen
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft