Mieter brauchen die Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, wenn die alte Küche sich im Eigentum des Vermieters befindet.
Einbauküche in der Wohnung gehört dem Vermieter - neue Küche als Mieter einbauen
Wurde die Wohnung mit einer Einbauküche vom Vermieter gemietet, so sollte vor Einbau einer neuen Küche beim Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden.
- Erteilt der Vermieter keine Genehmigung, so ist die dem Vermieter gehörende Küche ordnungsgemäß einzulagern.
- Am Mietvertragsende ist diese wieder fachgerecht einzubauen.
Einbau einer neuen Küche in die Wohnung durch Mieter - alte Küche wurde entsorgt
Wurde eine ältere Küche nicht eingelagert, sondern entsorgt, so steht dem Vermieter ein Schadenersatz gemäß des Zeitwerts der entsorgten Küche zu.
Bei nachweisbar alten Küchen kann der Zeitwert gering, sogar 0 Euro sein.
Küchengeräte müssen nicht so alt wie die Küche selbst sein. Auch hier kann Schadenersatz, gemäß eines bestehenden Zeitwerts, für den Vermieter möglich sein.
Es ist zur Streitvemeidung besser, vor der Installation einer neuen Küche eine beabsichtigte Entsorgung mit dem Vermieter zu klären - vielleicht hat der Vermieter eine Verwendungsmöglichkeit für die alte Küche bzw. für die Geräte (Herd usw.).
Wohnung wird ohne Küche gemietet - Mieter darf Küche ohne Genehmigung einbauen
Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Mieter eine Küche sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters, einbauen.
Vom Vormieter übernommene Küche soll erneuert werden - Genehmigung nicht erforderlich
Wurde die Küche vom Vormieter übernommen, also z.B. durch Kauf, so brauchen Mieter in einem solchen Fall auch keine Genehmigung des Vermieters für eine Erneuerung, da diese dann ja im Eigentum des Mieters ist.
Es sollte eindeutig sein, dass die Küche nicht dem Vermieter gehört, denn dies kann durchaus der Fall sein, auch wenn die Küche vom Vormieter angeschafft wurde. Besteht kein Nachweis des Eigentumsübergangs (z.B. Kaufvertrag) zwischen Vormieter und Nachmieter, dann gehört im Zweifel die Küche dem Vermieter.
Früher war es üblich, dass sich in der Küche von Mietwohnungen eine Spüle befinden musste. Heute werden die meisten Wohnungen leer, also ohne Einbauküche, vermietet. Hier erfährst du, wie du als Vermieter am besten mit diesem Thema umgehst.
Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis
Muss ich dem Mieter eine Einbauküche anbieten? Wie gehe ich mit verschlissenen Küchen um? Spielen die Vorlieben des Mieters eine Rolle bei der Küche? Darf der Mieter eine neue Küche einbauen? Wie ist eine gebrauchte Einbauküche zu bewerten?
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Muss ich dem Mieter eine Einbauküche anbieten?
Baut der Vermieter eine neue Küche ein, muss er den Vermieter darüber informieren.
Früher befand sich in fast jeder Mietwohnung eine Einbauküche mit Spüle. Jedoch war nie eine Rechtsgrundlage dafür vorhanden. Heute ist es weniger üblich, eine Einbauküche anzubieten. Lediglich ein Zu- und Abfluss sollte in dem dafür vorgesehenen Raum vorhanden sein, um eine Küche einbauen zu können. Wohnungen werden heute meistens leer vermietet. Gängig ist es hierbei, dass man die Küche vom Vormieter übernehmen kann.
Wie gehe ich mit verschlissenen Küchen um?
Baut der Vermieter eine neue Küche ein, muss er den Vermieter darüber informieren. Stellt der Vermieter aber eine Küche vollständig oder teilweise zur Verfügung, ist diese normalerweise auch Teil des Mietvertrags Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, Geräte auszuwechseln, wenn sie defekt sind. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Teile in der Wohnung, etwa Parkett oder Türen: Wenn diese Bestandteile oder Einrichtungsgegenstände verschlissen sind, muss sie der Vermieter austauschen.
Übrigens:
Falls der Mietvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen enthält, kann der Vermieter den Ersatz dieser Schäden bis zu einem bestimmten Grad vom Mieter ersetzen lassen.
Spielen die Vorlieben des Mieters eine Rolle bei der Küche?
Wenn der Mieter etwa statt des eingebauten Elektroherds eines Tages einen Induktionsherd bevorzugt, musst du als Vermieter das Gerät nicht auswechseln. Will der Nutzer der Wohnung selbst den alten Kühlschrank oder Herd des Vermieters gegen einen moderneren austauschen, darf er dies. Der Mieter muss dann aber den Vermieterherd unbeschadet aufbewahren. Zieht der Mieter aus, muss er seinen neuen Herd ausbauen und den alten Herd wieder einsetzen, wenn der Vermieter dies verlangt. Wenn der alte Herd durch die Lagerung kaputtgeht, kann der Vermieter einen gleich- oder höherwertigen Ersatz fordern. Dies gilt sowohl für Einzelgeräte wie auch für die komplette Einbauküche, sofern diese vom Vermieter gestellt wurde.
Darf der Mieter eine neue Küche einbauen?
Will der Mieter eine komplette Küche neu einbauen, kann der Vermieter erwarten, dass sich der Mieter zuvor mit ihm abstimmt. Der Mieter kann den Vermieter nicht dazu verpflichten, eine von ihm eingebaute Küche dann beim Auszug zu behalten, oder gar dafür noch einen Ausgleich verlangen. Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer der Wohnung hat zum Ende der Mietzeit das Recht, die „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes“ zu verlangen. Selbst Ein- und Umbauten, die der Vermieter genehmigt hat, muss der Mieter auf Verlangen des Vermieters im Zweifel zurückbauen. Lässt der Mieter die Küche in der Wohnung, obwohl der Vermieter die Entfernung verlangt, kann der die Küche nach entsprechender angemessener Fristsetzung bei der Weitervermietung auf Kosten des Mieters entfernen lassen. Der Vermieter kann sogar Schadenersatz verlangen, wenn er durch den Ärger mit der Küche die Wohnung nicht gleich weitervermitteln kann.
Wie ist eine gebrauchte Einbauküche zu bewerten?
Ist der Vermieter bereit, beim Auszug die vom Mieter gekaufte Küche zu erwerben, empfiehlt es sich, einen dem Verschleiß angemessenen Kaufpreis anzusetzen. Es gibt allerdings dafür keine festen Abschreibungsfristen. Üblich ist, dass selbst eine teure Küche nach 15 bis 20 Jahren vollständig verschlissen ist. Bei einer mittelteuren Küche ist die Nutzungsdauer deutlich geringer – in der Regel nur zehn Jahre. Um den aktuellen Wert einer gebrauchten Einbauküche zu ermitteln, empfiehlt es sich, den Kaufpreis heranzuziehen und entsprechend der Preiskategorie den Verschleiß jährlich abzuschreiben. Bei einer Küche mit hoher Qualität sind fünf, bei einer Küche mittlerer Qualität zehn Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis pro Jahr zu mindern.
Generell kann der Vermieter für die Übernahme der Küche mit seinem kündigungsbereiten Mieter statt Geld auch über andere Gegenleistungen verhandeln. Beispielsweise kannst du eine vorzeitige Kündigung akzeptieren oder darauf verzichten, dass der Mieter die Wohnung vor dem Auszug streichen muss. Halte diese Abmachungen jedoch schriftlich fest.
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