Eltern trennen sich Wer bekommt das Kind

Wenn es zur Scheidung kommt, rettet jeder, was er kann - auch materiell. Doch bis aufs Messer um Hab und Gut zu kämpfen, tut weder der Selbstachtung noch dem Portmonee gut. Deshalb bekommen Sie hier alle Infos, die Sie für eine faire Scheidung brauchen.

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Wir wollen die Scheidung - was passiert jetzt?

Das Trennungsjahr vor der Scheidung ist obligatorisch!

Noch vor wenigen Jahrzehnten gab es bei der Scheidung ein so genanntes Schuldprinzip, bei dem einer der Partner für das Scheitern der Beziehung verantwortlich gemacht wurde. Heutzutage ist dies zum Glück nicht mehr so.

Vor der eigentlichen Scheidung steht im Allgemeinen ein Trennungsjahr. Dies soll den Ehepartnern auch noch einmal Gelegenheit geben, ihre Entscheidung zu überdenken. Nur wenn dieses Trennungsjahr eingehalten wird, kann am Ende die Scheidung eingereicht werden. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass einer der beiden sofort seine Sachen packen und ausziehen muss. Wenn beide Partner gemeinsam in der alten Wohnung künftig verschiedene Zimmer bewohnen und jeder für sich selbst kocht und wäscht, gilt auch dies als Trennungszeit. Damit es später keinen Streit um den Scheidungstermin gibt, sollten die Ex-Partner das genaue Trennungsdatum jedoch schriftlich festhalten. Sind sich die beiden einig über den Beginn der Trennungsphase, ist kein Nachweis nötig. Nach einem Jahr können sie dann die Scheidung beantragen. Wichtig zu wissen: Selbst wenn die beiden es vorübergehend (zwei bis drei Monate) noch einmal miteinander versuchen, und sich dann doch trennen, gilt dies zwar als Versöhnungsversuch - das Trennungsjahr wird dadurch aber nicht unterbrochen.

Übrigens: Eine schnellere Scheidung ist nur bei absoluten Härtefällen, etwa bei Misshandlung, möglich. Leben die Eheleute dagegen schon länger als drei Jahre getrennt, kann die Ehe auch ohne die Zustimmung des anderen geschieden werden, wenn einer das wünscht.

Können wir uns für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?

Wenn Sie sich im Prinzip in allen wichtigen Punkten zu Trennung, Unterhalt, Hausrat oder Sorgerecht einig sind, spricht nichts dagegen - billiger ist es allemal! Die Scheidung kann dann einvernehmlich erfolgen. Nur wenn beide in vielen Dingen uneinig sind, braucht jeder für die so genannte streitige Scheidung einen eigenen Rechtsvertreter. Der Gang zum Anwalt bleibt Ihnen jedoch in keinem Fall erspart: Nur er kann den Scheidungsantrag stellen.

Wo sollen unsere Kinder nach der Scheidung leben?

Eheleute haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Im Prinzip bedeutet das auch, dass sie gemeinsam entscheiden, wo die Kinder nach der Scheidung leben werden. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht. Wenn ein Elternteil im Zuge der Scheidung die alleinige Sorge für sich beansprucht, entscheidet das Vormundschaftsgericht - dies wird dem Antrag aber nur stattgeben, wenn es für die Kinder eindeutig das Beste ist. Und natürlich werden auch die Wünsche der Kinder bei einer Scheidung berücksichtigt: Schon im Alter von fünf Jahren werden sie dazu befragt, ab 14 können sie mit entscheiden.

Wer bekommt nach der Scheidung wie viel Unterhalt?

Nach der Scheidung bekommt das Elternteil Unterhalt, das die Kinder betreut und daher derzeit eingeschränkt in der Lage ist, selber Geld zu verdienen. Prinzipiell bemisst sich die Höhe des Unterhalts am Lebensstandard während der Ehe - doch wird der natürlich für beide Parteien nach der Scheidung kaum zu halten sein.

Hinzu kommt: Mit der Unterhaltsreform muss sich die Ehefrau in Zukunft schneller wieder um einen Job bemühen. Denn der Betreuungsunterhalt wird seit der Unterhaltsrechtsreform Anfang 2008 in der Regel nur noch bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes gezahlt (Welche Ausnahmen hier gelten und wie lange der Betreuungsunterhalt dann gezahlt werden muss, lässt das Gesetz jedoch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Geburtstag des Kindes ein Vollzeitjob zuzumuten sei). Und weil künftig die Kinder in Sachen Unterhalt an erster Stelle stehen, gefolgt von Frauen, die kleine Kinder betreuen, kann die Ex-Ehefrau nicht mehr davon ausgehen, in den kommenden Jahren nach der Scheidung vom Unterhalt ihres geschiedenen Mannes leben zu können. Blieb die Ehe kinderlos und hat ihr Ex-Mann Kinder mit einer neuen Partnerin, so rutscht sie sogar auf den dritten Platz. Einzige Ausnahme: Die Ehe hielt viele Jahre - wahrscheinlich werden sieben Jahre hier die Richtschnur sein.

Wer behält nach der Scheidung die Wohnung?

Niemand kann seinen Ehe-Partner zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus zwingen - auch nicht, wenn er der Eigentümer ist. Ausnahme sind natürlich Härtefälle wie etwa Gewalttätigkeiten. Wer freiwillig das Feld räumt, sollte wissen: Vor Gericht hat er bei der Frage, wer wohnen bleiben darf, schlechtere Karten. Haben beide Ehepartner den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, haftet auch derjenige mit für die Miete, der ausgezogen ist. Es ist deshalb unter Umständen ratsam, den Vertrag auf denjenigen abzuändern zu lassen, der in der Ehewohnung bleibt. In der Regel ist es derjenige, der auch die Kinder versorgt. Doch Vorsicht: Für den Vermieter könnte die Vertragsänderung ein willkommener Anlass sein, die Miete zu erhöhen.

Hat ein Paar keine Kinder, entscheiden vor Gericht sachliche Gesichtspunkte, wie beispielsweise die Nähe zum Arbeitsplatz oder das Alter der Ehepartner, darüber, wer in der Wohnung bleiben darf.

Wir haben gemeinsam ein Haus gekauft - was wird nach der Scheidung daraus?

Eigentümer ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Gehört eine Immobilie beiden zu gleichen Teilen, erhält derjenige, der seinen Anspruch im Zuge der Scheidung aufgibt, einen finanziellen Ausgleich. Gehört die Immobilie nur einem (beispielsweise, weil sie aus einer Erbschaft stammt), muss der Wertzuwachs während der Ehe bei der Scheidung geteilt werden, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde.

Das Sofa, die Küche - wer bekommt bei einer Scheidung was?

Eine Inventurliste erleichtert bei der Scheidung die Aufteilung des Haushalts

Wenn Sie es schaffen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, sollten Sie eine Inventurliste erstellen - die kann Scheidungs-Paaren die Aufteilung ihrer Habe erleichtern. Dabei gilt die Faustregel: Jeder darf nach der Scheidung behalten, was er in die Ehe mitgebracht hat. Gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden nach dem aktuellen Zeitwert geteilt. Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sieht das Gesetz übrigens nicht vor, stattdessen soll die Zweckmäßigkeit im Vordergrund stehen: Das Kinderzimmer beispielsweise gehört logischer Weise dorthin, wo die Kinder nach der Scheidung leben, die Einbauküche sollte derjenige bekommen, der in der Wohnung bleibt.

Vom Familien- zum Single-Auto - wie geht das?

Auch beim Auto gilt: Wurde das Familienauto während der Ehejahre angeschafft, stellt es im Falle der Scheidung einen Posten auf der Inventurliste dar. Derjenige, der das Auto behält, verzichtet dafür auf etwas anderes im vergleichbaren Gegenwert. Dabei gilt natürlich wieder der Zeitwert.

Darf ich meine Geschenke bei einer Scheidung behalten?

Geschenke, aber auch persönliche Gegenstände, die sich jeder während der Ehe selbst gekauft hat, werden bei einer Scheidung nicht geteilt. Anders sieht es bei Hochzeitsgeschenken aus: Die werden geteilt - es sei denn, das Geschenk war nur für einen gedacht. Im Streitfall muss dies der vermeintliche Besitzer aber erst einmal nachweisen.

Wem gehört nach der Scheidung das Geld von unserem gemeinsamen Konto?

Sind beide Partner Kontoinhaber, darf jeder bis zur Scheidung über das gesamte Guthaben verfügen. Sperren lassen kann einer allein das gemeinsame Konto nicht. Daher raten manche Anwälte, in der Trennungsphase vorsorglich die eigenen 50 Prozent abzuheben.

Muss ich nach der Scheidung die Schulden vom Ex abstottern?

Für abgestotterte Schulden gibt es künftig bei der Scheidung einen Ausgleich

Nein! Niemand muss für die Schulden seines Ehepartners aufkommen. Wenn allerdings ein gemeinsam unterzeichneter Kreditvertrag existiert, haftet jeder für die volle Summe - selbst wenn einer der Partner das Geld für sich allein beansprucht hat. Doch es gibt einen Ausweg aus solchen Verträgen: Will der eine aussteigen und der Partner erklärt sich damit einverstanden, kann die Bank ihn aus der Haftung entlassen. Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Hat sich im Laufe der Ehejahre ein gemeinsamer Schuldenberg angesammelt, etwa für Dinge des täglichen Lebensbedarfs wie Kinderkleidung, Nahrungsmittel, Decken usw., so müssen die Schulden gemeinsam getilgt werden. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dies nach in Kraft treten der Güterrechtsreform auch in die andere Richtung gelten: Hat beispielsweise die Ehefrau mit ihrem Verdienst geholfen, Schulden ihres Mannes aus der Zeit vor der Ehe abzustottern, so soll sie dafür künftig auch einen Ausgleich erhalten.

Was wird bei der Scheidung aus unseren Sparverträgen und Versicherungen?

Bei Bau- oder Ratensparverträgen hat immer der ein Anrecht auf das ersparte Vermögen, auf dessen Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Achtung: War die Ehe eine Zugewinngemeinschaft, werden die Ersparnisse im Falle einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einbezogen. Genauso ist es mit Kapitalrisikoversicherungen: Wird die Versicherung fortgeführt, wird der derzeitige Wert der Police ermittelt und als Zugewinn betrachtet. Die Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung ändert sich übrigens bei einer Scheidung nicht automatisch: Die Person, die im Todesfall erbt, muss daher neu bestimmt werden.

Problematisch wurde die Berechnung des Zugewinnausgleichs bislang, wenn einer der Partner noch vor Scheidung versuchte, zumindest Teile seines Vermögens beiseite zu schaffen. Möglich war dies, weil nach geltendem Recht die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung nicht durch die Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt der förmlichen Übersendung des Scheidungsantrags begrenzt wurde, sondern durch den Wert, den die Besitztümer zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung durch ein Gericht - viel Zeit, um zum Beispiel eine Immobilie verlustbringend loszuwerden. Die Bundesregierung will das nicht länger tolerieren und hat jetzt eine Reform des ehelichen Güterrechts beschlossen, nach der künftig die Zustellung des Scheidungsantrags der entscheidende Termin für die Berechnung der Ausgleichsforderung ist. Im selben Zug soll auch vorläufige Rechtsschutz des ausgleichsberechtigten Partners verbessert werden. Dieser soll künftig seine Ansprüche in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern können, wenn er das Gefühl hat, der andere manipuliere seine Vermögensverhältnisse, um etwa weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

Auch die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden im Scheidungsverfahren geteilt - wer weniger eingezahlt hat (also meistens die Ehefrau), hat einen Anspruch auf einen Versorgungsvergleich.

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Wo bleibt das Kind Wenn Eltern sich trennen?

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung der Eltern über die Frage, bei wem das Kind leben soll. Dies bedeutet nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie behält ein Umgangsrecht.

Wer entscheidet bei wem die Kinder leben?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.

Kann ein Vater der Mutter die Kinder wegnehmen?

Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht. Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.

Wer bekommt die Kinder nach der Trennung?

Nach einer Scheidung behalten beide Eltern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Das ändert sich nur, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht will und es ihm zugesprochen wird. Elterliche Sorge. Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern für das Kind entscheiden dürfen und müssen.