Die Prüfsumme der IBAN ist nicht korrekt gesetzt

Banken müssen nichts erstatten: Bei der IBAN gepatzt? Wie Sie nach einer falschen Überweisung Ihr Geld zurückholen

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Die Prüfsumme der IBAN ist nicht korrekt gesetzt

dpa/Federico Gambarini/Symbolbild Fehler beim Überweisen können viel Geld kosten.

  • FOCUS-online-Autorin Berrit Gräber

Samstag, 13.06.2020, 18:34

Ein kleiner Zahlendreher, eine alte IBAN – und schon ist die Überweisung schiefgegangen und das Geld weg. Schlimmstenfalls landet es bei jemandem, der es nicht mehr rausrückt. So können Sie sich wehren.

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Missgeschicke passieren. Selbst dann, wenn es um viel Geld geht: Die einen vertun sich beim ellenlangen IBAN-Code, produzieren Zahlendreher, vertauschen Namen.

Andere vergessen, ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen. Die Bank hat die alte aber längst wieder vergeben - und schon landet die Rückerstattung vom Finanzamt, die Gutschrift vom Stromversorger oder Reiseveranstalter bei jemand anderem. Vielleicht beim Ex, bei einem Fremden. Besonders bitter wird es, wenn der Empfänger das Geld nicht mehr rausrückt.

„Den Schaden hat man dann alleine“, warnt Juliane Weiß, Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin. Nur schief gelaufene Lastschriften, paypal- oder Kreditkartenzahlungen, lassen sich schnell ausbügeln. Fehlüberweisungen sind dagegen schwer rückholbar. Das ist zu tun, wenn sich Schludrigkeit eingeschlichen hat.

Die einfachen Fälle: IBAN ungültig

Endlose 22 Stellen hat die IBAN (International Bank Account Number), die für jede Überweisung gebraucht wird. Bei der Eingabe so vieler Ziffern passieren jede Menge Fehler, so die Erfahrungen von Michael Hummel, Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer sich vertippt, braucht Glück. Bestenfalls blockt das Online-System der Bank von vornherein ab: Überweisung gescheitert. Beim per Hand ausgefüllten Überweisungsträger ist die Bank verpflichtet zu prüfen, ob die IBAN technisch überhaupt existiert. Manchmal schlüpft ein falscher Transfer aber auch durch und landet bestenfalls auf einem Konto, das es gar nicht gibt. Dann wird das Geld zwar abgebucht, kommt aber nach wenigen Tagen wieder aufs Konto zurück. Fall erledigt.

Hier wird es schwierig: IBAN gehört zu einem echten Konto

Vertrackt wird es, wenn die falsche Überweisung auf dem Weg zu einem gültigen Konto ist.  Wer seinen Fehler bemerkt, sollte sich sofort mit der Bank in Verbindung setzen, rät Weiß. Ist das Geld noch unterwegs, lässt sich der Transfer dann oft noch stoppen. Ist die falsche Überweisung bereits gutgeschrieben, ist es zu spät. Und es wird kompliziert.

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Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr. „Einfach zurückbuchen geht nicht, das Geld ist erstmal woanders“, erklärt Hummel. Wer die Überweisung nicht in den Wind schießen will, muss die Bank um ein Auskunftsverfahren bitten. Das ist ab Irrläufer von 20 Euro aufwärts möglich. Der Empfänger wird dann um Rücküberweisung gebeten. Ob er oder sie das auch tatsächlich macht, steht auf einem anderen Blatt. Klar ist nur, dass Banken Rückholaufträge nicht gratis bearbeiten. Die Kosten liegen zwischen zehn bis 20 Euro, so das Online-Verbraucherportal Finanztip.

Dumm gelaufen: Die alte IBAN ist schon neu vergeben

Richtig problematisch wird es, wenn man eine Gutschrift erwartet, aber vergaß, die neue Kontoverbindung anzugeben – und die Bank die gekündigte IBAN zu allem Übel längst an einen anderen Kunden vergeben hat.

Ein Beispiel: Eine ältere Dame bekommt eine Rückerstattung vom Finanzamt, es geht um 3400 Euro. Sie hat es aber versäumt, der Behörde rechtzeitig ihre neue IBAN mitzuteilen. Die Folge: Das Finanzamt überweist das Geld zwar an den richtigen Empfänger, der Name der Steuerpflichtigen ist korrekt. Die Erstattung landet dennoch beim Falschen. Die Bank hat die alte Kontonummer in der Zwischenzeit neu vergeben, das darf sie. Der fremde Empfänger behält den unverhofften Geldsegen und reagiert nicht auf wiederholte Bitten der Bank, die 3400 Euro doch zurückzugeben.

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Ähnlich kompliziert kann es werden, wenn man vergisst, dem Arbeitgeber, Gasversorger oder Reiseveranstalter die neue IBAN für Gutschriften mitzuteilen – und das Geld landet auf dem alten Konto, über das der Ex-Partner verfügt, mit dem man im Clinch liegt. Was nun? Und wer muss für die Fehlüberweisung geradestehen?

Banken müssen nichts erstatten

Banken sind in der Regel fein raus, wenn es um Irrläufer geht. Erstatten müssen sie keinen Cent, wenn ihr Kunde einen Fehler machte, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr entschied (Rs C-245/18). Sie sind auch dann nicht in der Verantwortung, wenn zwar der Empfängername stimmt, die Kontonummer aber nicht passt. Denn: Geldinstitute sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht verpflichtet, den Empfängernamen und die IBAN auf Unstimmigkeiten abzugleichen.

Auch Absender sind bei Gutschriften fein raus

Auch das Finanzamt oder andere Absender von Überweisungen haben nicht den Schwarzen Peter, wenn sie auf der Basis falscher Kontodaten überweisen. „Da müssen sich Verbraucher schon an die eigene Nase fassen“, betont Jurist Hummel. Sein Rat: Regelmäßig prüfen, ob die eigenen, hinterlegten Kontoverbindungen noch auf dem neusten Stand sind. Außerdem Überweisungen stets doppelt checken, bevor sie abgeschickt werden.

Erstattung des Geldes: So kann es klappen

Grundsätzlich gilt: Ist eine Überweisung falsch gebucht worden, muss der Empfänger sie zurückgeben. Er hat sich sonst ungerechtfertigt bereichert. Eine Garantie, dass er das auch tut, gibt es nicht. Kommt die Bank bei der Nachforschung nicht weiter, muss der enttäuschte Kunde selbst aktiv werden, sich notfalls einen Anwalt nehmen und auf Erstattung des Geldes klagen.

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Die Bank muss dafür die Adressdaten des Empfängers preisgeben. Das Datenschutzgesetz ist in diesem Fall nicht relevant.

Doch selbst der Weg übers Gericht führt nicht immer zum Erfolg: Hat der falsche Empfänger das Geld schon mit vollen Händen ausgegeben, kann der Kläger unter Umständen leer ausgehen.

Kein Problem mit Lastschriften & Co

Auch bei Lastschriftverfahren, mit denen Geld eingezogen wird, kann vieles schiefgehen. Unberechtigte oder zu hohe Abbuchungen sind keine Seltenheit. Ein Fehler lässt sich hier aber schnell korrigieren. Bankkunden haben mindestens acht Wochen das Recht, ihr Geld zurückzubuchen.

Bei Bezahlung mit Diensten wie PayPal gibt es sogar einen Käuferschutz von bis zu 180 Tagen.

Über das sogenannte Chargeback-Verfahren lassen sich auch ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen stornieren, und zwar innerhalb von acht Wochen. Danach ist eine Zurückbuchung reine Kulanz der Kartenfirma, einen gesetzlichen Anspruch gibt es dann nicht mehr.

Mehr zum Thema:

  • Der Staat gibt Familien wegen der Corona-Krise jetzt Extra-Geld: Der sogenannte Kinder- oder auch Familienbonus umfasst 300 Euro pro Kind. Heute hat das Kabinett darüber entschieden. FOCUS Online erklärt, was Eltern wissen müssen.
  • Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Reform der Kfz-Steuer, die ab 2021 greifen soll. Die meisten Autofahrer müssten dann mehr bezahlen. Wer Geld sparen will, sollte sich seinen Neuwagen noch dieses Jahr zulegen. 

 

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Leser-Kommentare (17)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Sonntag, 14.06.2020 | 01:43 | Michael Muller

Wie kommt ihr darauf, ...

-Andere vergessen, ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen. Die Bank hat die alte aber längst wieder vergeben - und schon landet die Rückerstattung vom Finanzamt, die Gutschrift vom Stromversorger oder Reiseveranstalter bei jemand anderem- ... abgesehern davon, das "alte" Kontonummern meistens zu kurz sind, fuer eine Neuvergabe und aufgefuellt werden mussten: Eine Kontonummer wird in der Regel nicht neu vergeben, sondern erlischt mit der Kündigung eines Kontos. Es gibt genug davon! 99 Mio pro BANK, alleine in D. sollten bis auf weiteres reichen. Tun sie es nicht, wird wieder eine Zahl hinzugefuegt!

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Weitere Kommentare (10)

Freitag, 12.06.2020 | 14:51 | Idstein Dr. Karl

Auslandsüberweisungen

Wir überweisen häufiger an Urlaubsquartiere (Hotels) etwa in Italien, Österreich und anderswo. Fast „vergnügungssteuerpflichtig“ der Einfachheit und Zuverlässigkeit zu IBAN-Zeiten wegen :-) Gelegentlich überweise ich als Kontrastprogramm auch nach Sri Lanka - vergleichsweise gruselig.

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Freitag, 12.06.2020 | 13:35 | Idstein Dr. Karl  | 1 Antwort

Auf dem Foto zum Artikel

wird interessanterweise gezeigt, wie gerade jemand die „Kontonummer des Zahlungsempfängers“ einträgt. Also ein „Vor-IBAN-Formular“ oder handelt es sich um einen Reichsbürger? ;-)

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  • Sonntag, 14.06.2020 | 01:44 | Michael Muller

    Alte Photos, ...

    ... die focus laengst bezahlt noch im System hat. Und die beim Thema Ueberweisung eben automatisch angezeigt werden.

Freitag, 12.06.2020 | 12:47 | Idstein Dr. Karl  | 1 Antwort

Pillepalle

Ich schmunzele immer, welche Pillepalle-Themen journalistisch wieder und wieder aufgegriffen werden und vor allem, mit welch deutscher Ernsthaftigkeit anschließend einige Kommentatoren darüber diskutieren :-) Gerne weiter so. You made my day.

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  • Samstag, 13.06.2020 | 07:39 | Ibrahim Korkmaz

    Ich schmunzle auch

    wie man obwohl der Artikel ja angeblich so lächerlich ist, in den Kommentaren aber mehrere Beiträge absetzt, die nur der Verunglimpfung der Seriösität dienen. Wie wäre es, wenn Sie diesen Artikel eben einfach ignorieren, wenn er sie nicht interessiert?

Freitag, 12.06.2020 | 12:26 | Isolde Bekker  | 1 Antwort

Lieber FOCUS,

bitte richtig recherchieren! Es können keine Verwechselungen vorkommen. Neben der Länderkennzeichnung (DE) gibt es eine zeistellige Prüfziffer. Die sorgt dafür, dass zusammen mit der IBAN eine Prüfsumme gebildet wird. Nur wenn die IBAN korrekt eingegeben wird gibt es in Abhängigkeit mit der Prüfziffer eine Freigabe für die Überweisung. Prüfziffer und IBAN gibt es immer nur einmal. Aber noch nicht einmal alle Bankangestellten kennen diesen Zusammenhang. Also alles gut!

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  • Sonntag, 14.06.2020 | 01:45 | Michael Muller

    Das ist jetzt ...

    -Aber noch nicht einmal alle Bankangestellten kennen diesen Zusammenhang. Also alles gut!- ... aber ein billiger "Freifahrtschein"

Freitag, 12.06.2020 | 12:18 | Idstein Dr. Karl

Postleitzahlen

Meine Anregung bleibt: Ich warte auf zwei weitere Beiträge der FOCUS Online Redaktion: Erstens ein Aufreger über die fünfstelligen Postleitzahlen seit 1993 und zweitens überhaupt über die Einführung selbiger PLZ in den 1960ern, weil als Adresse „Kurfürstendamm 100, Berlin-Charlottenburg“ doch viel intuitiver und einfacher war ;-)

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Freitag, 12.06.2020 | 11:59 | Andreas Kalle

IBAN

Ich gehe mal davon aus, dass sich dieses System damals geniale Menschen ausgedacht haben.Richtig genial wäre es gewesen, sie hätten es ausgiebig getestet, sich noch mehr Gedanken dazu gemacht, dann wären ihnen nämlich Dinge aufgefallen: Erstens: viel zu lang, und z.B. bei der GEZ eine Aneinanderreihung von 7 oder mehr gleichen Ziffern, da kommt man schon mal durcheinander. Zweitens: Warum nicht alphanumerisch und kürzer. Länderkennung plus 10 Stellen alphanumerisch kann man besser auseinanderhalten und ist eher dazu geneigt, es zu überprüfen. Drittens: Hilfen wie QR-Codes zum Scannen der ganzen IBAN-Infos sind auf dem Vormarsch, sollte viel häufiger genutzt werden. Viertens: Wie schon im Text steht, z.B. Paypal macht es besser, die Menschen werden für vieles auf diese Dienste ausweichen!

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Freitag, 12.06.2020 | 11:59 | Daniela Duck  | 1 Antwort

Die IBAN ist der größte Quatsch...

Wer sich das hat einfallen lassen, hat vieles nicht kapiert...die BLU und die Kontonummer musste man schon immer angeben...war problemlos...!! Diese beiden Nummern hätten man auch ohne weiteres beibehalten können und - hätten man das Zahlenmonster zwecks „Vereinfachung“ wirklich gebraucht - hätte man nur diese beiden Zahlen auch per EDV zusammen setzen können....Punkt!!

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  • Freitag, 12.06.2020 | 13:46 | Bernd Konrad

    stimmt nicht ganz

    ich finde die Iban auch zu lang, aber es gibt eine zweistellige Prüfziffer, die schützt vor Zahlendrehern. Ist mir selbst passiert da war eine 0 zuviel, ist die iban wurde als ungültig erkannt.

Freitag, 12.06.2020 | 11:14 | Ibrahim Korkmaz

Preisfrage

Wenn die Überweisung konsequent strikt ausschließlich nach der IBAN ausgeführt wird, warum muss ich dann eigentlich überhaupt noch einen Empfänger angeben? Da kann ich dann ja rein schreiben was ich will, zB Hans im Glück, oder Donald Trump, völlig egal, die Überweisung kommt bei meinem Handwerker an. Ich dachte bisher immer noch, dass hier Empfänger und IBAN von der Bank abgeglichen würden, die Angabe des Empfängernamens also der Sicherheit dient und GERADE Falschüberweisungen damit ausschließen soll. Wieder mal zu optimistisch gedacht!

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Freitag, 12.06.2020 | 10:17 | Swanhild Bernstein

Typisches Beispiel von Verschlimbesserung

Als erstes wäre es sinnvoll, wenn man das Zahlenmonster in 4-Gruppen eingeben könnte. Dann wäre es nämlich übersichtlicher. Weiterhin könnte es eine freiwillige Prüfung geben, ob der Kontoempfänger mit der Nummer übereinstimmt und dann eine Warnung ausgeben, wenn es nicht passt. Alles möglich! Nur muss man die Banken dazu zwingen. Europa ist wieder einmal eine schöne Ausrede dafür, dass der Bürger die Politik nicht nicht interessiert und die Banken sich für ihre Kunden nicht interessieren.

Was ist eine Prüfsumme bei der IBAN?

Die IBAN besteht in Deutschland aus 22 Stellen. Am Anfang steht das Länderkennzeichen – für Deutschland ein „DE“. Dann kommt eine zweistellige Prüfziffer. Sie schützt vor Eingabefehlern und Zahlendrehern: Haben Sie sich bei der Eingabe vertippt, passt die Prüfziffer in der Regel nicht mehr zur restlichen IBAN.

Was bedeutet die Prüfsumme der IBAN ist nicht richtig gesetzt?

Kontonummer-Prüfsumme ist gültig - Sie können die Kontonummer als gültig betrachten. Kontonummer-Prüfsumme nicht korrekt - Kontonummer ist ungültig. Sie können davon ausgehen, dass die IBAN ebenfalls ungültig ist.

Wie bekomme ich die Prüfziffer bei IBAN raus?

Tatsächlich gibt es jedoch auch eine Formel. Anhand dieses Beispiels zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe des Modulo 97-Verfahrens die Prüfziffer der IBAN berechnen können. Diese 24-stellige Zahl wird nun durch 97 geteilt und der Rest wird ermittelt.

Was bedeutet Zahlung Beteiligter IBAN Prüfziffer falsch?

Was bedeutet eine falsche Prüfziffer? Vielleicht haben Sie sich vertippt. Prüfen Sie bitte nochmal sowohl die Kontonummer als auch die Bankleitzahl. Bei der Eingabe einer falschen Kontoverbindung erhalten Sie natürlich auch eine falsche IBAN.