Co2 zertifikate wer ist betroffen

CO2-Zertifikate sind Instrumente, um den Treibhausgas-Ausstoß zu bewirtschaften - mit dem Ziel, diesen zu reduzieren. Unternehmen können sich freiwillig für die Zertifikate entscheiden oder werden gesetzlich dazu verpflichtet. Letzteres betrifft jene Unternehmen, die sehr viel CO2 ausstoßen, wie Strom- und Wärmeproduzenten und Industrieanlagen, wie etwa Stahlwerke, Raffinerien oder Zementwerke.

Europaweit sind es laut Europäischer Umweltagentur im Jahr 2020 rund 12.300, in Österreich um die 200 Firmen, die von dieser Verpflichtung betroffen sind. Die Top-3-Unternehmen mit den meisten CO2-Emissionen in Österreich sind laut Agentur die Voestalpine, OMV und Wien Energie.

Ob nun freiwillige oder unfreiwillige Klimakompensation, Unternehmen, die gleichen hier durch den Kauf von CO2-Zertifikaten jeweils ihre "Klimasünden" aus und können sich dann als "klimaneutral" vermarkten. Dabei entspricht ein Zertifikat einer Tonne CO2. Das Geld, das für die Zertifikate gezahlt wird, fließt oft in Projekte, in deren Rahmen CO2 wiederum reduziert wird. Solche projektgebundenen Zertifikate verfallen mit dem Kauf, sie werden "stillgelegt" und können deshalb nicht weiter gehandelt werden.

Im Falle der gesetzlich verpflichtenden CO2-Kompensation im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) werden CO2-Zertifikate hingegen wie Wertpapiere EU-weit gehandelt, man spricht von Emissionshandel. Dieser wurde 2005 eingeführt und deckt rund 40 Prozent des Treibhausgasausstoßes in der EU ab. EU-Mitgliedsländer verfügen je nach Größe über ein bestimmtes Kontingent an Zertifikaten, die sie an ihre Unternehmen vergeben können - sie tun das teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen.

Ein Zertifikat bedeutet ein Emissionsrecht. Stößt ein Unternehmen mehr CO2 aus, als ihm durch seine durch die CO2-Zertifikate erworbenen Rechte zusteht, muss es Strafen zahlen oder zusätzliche Zertifikate kaufen. Durch Angebot und Nachfrage entsteht ein Preis für die Emissionsrechte. Dieser liegt aktuell bei über 60 Euro pro Tonne.

Diesen Preis ist für viele Klimaschutz-Expertinnen und -Experten zu gering, so empfahl etwas die Initiative "Scientists for Future" für 2030 einen Emissionshandels-Preiskorridor von 70 bis 450 Euro pro Tonne CO2. Das "Climate Change Center Austria" verwies in einer Stellungnahme im Oktober 2021 darauf, dass "die großen Risiken des Klimawandels und das Ziel Klimaneutralität 2040" wohl noch viel höhere Mindestpreise verlangen würden.

Stand: 22.06.2022 17:00 Uhr

In nicht einmal 30 Jahren will die EU komplett klimaneutral sein. Dafür will das EU-Parlament auch den CO2-Emissionshandel verschärfen: Kostenfreie Gutschriften für das klimaschädliche Gas soll es künftig nicht mehr geben.

Im zweiten Anlauf hat sich das EU-Parlament nun doch auf eine Reform des Emissionshandels geeinigt - einem zentralen Punkt des Klimapakets "Fit for 55", mit dessen Hilfe die EU die Klimaneutralität bis 2050 erreichen will.

Der Kernpunkt des Kompromisses ist, dass die derzeitige Vergabe von kostenlosen Zertifikaten durch die EU-Mitgliedsstaaten an Betriebe ab 2027 schrittweise auslaufen und ab 2032 ganz entfallen soll. Außerdem soll der Emissionshandel auf Gebäude und den Verkehr ausgeweitet werden.

Mehr Anreize für klimafreundlichere Arbeitswege

Mithilfe des Handels mit den sogenannten CO2-Gutschriften bitten die EU-Staaten Unternehmen zur Kasse, die das klimaschädliche Treibhausgas ausstoßen. Teils erhalten die Betriebe die Zertifikate - bislang - kostenlos, teils müssen sie welche dazukaufen, um so den eigenen zu hohen CO2-Ausstoß finanziell auszugleichen. Mehr als 11.000 Unternehmen innerhalb der EU müssen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat vorweisen, in Deutschland sind mehr als 1800 Anlagen betroffen.

Entfällt der bisher kostenlose Anteil der ausgestellten Zertifikate kommt ein zu hoher CO2-Ausstoß betroffene Firmen also noch teurer zu stehen. Die EU will so verstärkt Anreize schaffen, auf klimafreundliche Technologie und Produktionswege zu setzen.

CO2-Zoll an EU-Grenzen geplant

Neben der Reform für den Emissionshandel beinhaltet der Kompromiss des EU-Parlaments einen Klimasozialfonds. Mit dem Geld des Fonds sollen EU-Bürgerinnen und Bürger von zu erwartenden höheren Kosten durch verstärkte Klimaschutzmaßnahmen entlastet werden.

Ein weiterer Punkt ist eine Art CO2-Zoll an den EU-Außengrenzen. Das Ziel hierbei ist es, zu vermeiden, dass im Ausland zwar günstiger, aber auch klimaschädlicher produzierte Waren nicht zur zu großen Konkurrenz für in der EU hergestellte Produkte werden, bei denen Klimavorgaben durch die Unternehmen eingehalten wurden.

Auch EU-Staaten müssen zustimmen

Noch vor zwei Wochen war die Abstimmung über diesen Teil des "Fit for 55"-Pakets gescheitert. Zu viele Abgeordnete kritisierten die damalige Version, weil durch die angedachten Maßnahmen nicht genug für den Klimaschutz getan werde, und forderten Änderungen.

Doch auch mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen die geplanten Vorschriften eine weitere Hürde nehmen: Nun müssen auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Dazu sind in der kommenden Woche Beratungen und Verhandlungen geplant.

Für wen gelten CO2

Seit Anfang des Jahres müssen also deutsche Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl in den Verkehr bringen, für jede Tonne ausgestoßenes CO2 ein Zertifikat kaufen. Betroffen sind beispielsweise Raffinerien oder Öl-Importeure, aber auch die Autoindustrie.

Wer bekommt CO2

Praxis des Emissionshandels im EU ETS Die Betreiber einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne CO2 ein gültiges Zertifikat des ETS, vorweisen, die Anlagen bekommen zu Jahresbeginn ein bestimmtes Kontingent CO2-Zertifikate zugeteilt.

Wer ist vom EU Emissionshandel betroffen?

Europäisches Emissionshandelssystem (EU ETS) In ihm sind alle großen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme zur Teilnahme verpflichtet. Außerdem müssen auch große Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke sowie – seit 2012 – Luftfahrzeugbetreiber Berechtigungen für ihre Emissionen vorweisen.

Wer bekommt Emissionszertifikate?

Seit Phase III (2013–2020) werden die Emissionszertifikate anstatt durch die Staaten zentral von der Europäischen Kommission vergeben. Zuständig ist hierfür der Kommissar für Klimaschutz.