Familienkasse
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Zuständigkeiten der Familienkassen
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Durchführung Familienleistungsausgleich
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Bundeskindergeldgesetz und Kindergeldanspruch
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Kontakt
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen
West
50574 Köln
Fon: 0800 / 455 5530 (gebührenfrei)
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</> Die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West hat einen Standort in Aachen, der auch für Würselener Bürger*innen zuständig ist, und zwar seit 2015 im Dienstgebäude der Agentur für Arbeit: Familienkasse Nordrhein-Westfalen West - Standort Aachen Fax: 0241 5682-109 Service-Rufnummer Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800 4 5555
30* Öffnungszeiten: montags, dienstags und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr Telefonische Kontaktzeiten: montags bis freitags 8 Uhr bis 18 Uhr Postanschrift:
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52072 Aachen
E-Mail:
Service-Rufnummer Zahlungstermine: 0800 4 5555 33*
*) kostenfreier Anruf
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln
Formulare zur Beantragung von Kindergeld erhalten Sie am Infostand im Rathaus, Morlaixplatz.
Auf den Seiten der Arbeitsagentur können Sie Kindergeld online beantragen bzw. den Antrag herunterladen (siehe unter Online-Dienste und weiterführende Informationen).
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Weiterführende Informationen
Arbeitsagentur Aachen - Düren
Info zu dieser Seite:
Anwohnerparken, Geburtsurkunde, Zahlungsabwicklung - auf der "Suche"-Seite können Sie gezielt nach Einrichtungen, Dienstleistungen und Ansprechpartnern suchen. Unter den jeweiligen Stichwörtern finden Sie auch die Öffnungszeiten.
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Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
Anspruch, Höhe, Dauer
Merkblatt Kindergeld
Kindergeld ab 18
Jahren
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B.
bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.
Infos zu speziellen Ansprüchen:
Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über
Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.
Kindergeld für Kinder
mit Behinderung
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen
Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
Haben Sie noch Fragen?
Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter
der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.
Postanschrift
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Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
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Internet: www.familienkasse.de
Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Ihrer Familienkasse
Weitere Details
Familienkasse NRW-West Standort Krefeld |
19-25 Jahre, Erwachsene |
Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld |
Persönliche Vorsprachen für Kindergeld: Mo, Di 8.00 - 12.00 Uhr und Do 8.00 - 18.00 Uhr |
08 00 / 4 55 55 30 (allgemeine Information, gebührenfrei) 08 00 / 4 55 55 33 (tel. Ansage rund um die Uhr zu den Zahlungsterminen, gebührenfrei) |
0 21 51 / 92 13 41 |
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