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Kindergeld
Ich bin schon 18 aber besuche ein Gymnasium noch 2 Jahre lang. Muss ich das ausfüllen? Wenn ja was muss ich ankreuzen? Weil ich bin weder
Hallo, da das Kindergeld nur bis zum 18. Lebensjahr ohne irgendwelche Voraussetzungen bezahlt wird, ist es meiner Meinung nach hier doch viel wichtiger, der Familienkasse eine Schulbescheinigung inkl. einem Neuantrag für den Kindergeldanspruch (falls erforderlich) zukommen zu lassen! Gruß siola55
Ausbildungsuchend noch Arbeitssuchend.
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Kindergeld
Hast du dir unter Nummer 3 mal durchgelesen was für ein Kind über 18 noch ausgefüllt werden muss ? Wenn du weiter zur Schule gehst,dann musst du das auch ausfüllen,kannst du dir im Internet selber suchen und ausdrucken und dazu musst du dann noch eine Schulbescheinigung als Nachweis einreichen.
Da dir Kindergeld bis zum 25. vollendeten Lebensjahr zu steht musst du dieses Formular ausfüllen. Hilfe gibt es beim Arbeitsamt
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Hallo Ich habe heute von der Familienkasse ein schreiben bekommen wegen dem Kindergeld. Ich bin 21 und kriege somit kein Kindergeld wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin. Daher habe ich mich auch Ausbildungssuchend beim Amt (beim Berater) gemeldet, damit ich weiter Kindergeld bekomme. Zurzeit erhalte ich ALG 1 Nun Ich habe die "Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs - oder
Arbeitsplatz" ausgefüllt. Da hinter ist halt noch das eine Blatt "Bescheinigung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs oder Arbeitsplatz" und da steht : Soweit erforderlich (Kind ist bei einem Jobcenter in kommunaler Trägerschaft gemeldet bzw falls keine Einwilligung zum Datenzugriff auf der Mitteilung gegeben wird) reichen Sie bitte außerdem die beigefügte BESCHEINIGUNG vollständig ausgefüllt und mit Bestätigung der zuständigen Stelle mit ein. Das ist der Part, denn ich
nicht so richtig verstehe. Ist das Arbeitsamt in einer kommunalen Trägerschaft oder was meinen die? Muss ich diese Bescheinigung beim Arebitsamt vorzeigen, damit die nachweisen, dass ich Ausbildungssuchend gemeldet bin oder was muss ich genau machen? (Siehe Bild)
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.
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Du gibst das Blatt dort ab, wo du dich ausbildungssuchend gemeldet hast. Oben kann man ankreuzen, ob das Blatt
durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgefüllt wurde. Eine der beiden Stellen muss deine Ausbildungssuchendmeldung bescheinigen. Das Blatt kann man sich auch sparen, wenn man dem Datenzugriff auf Seite 1 zugestimmt hat (sofern beim Jobcenter). Die Meldung zur Ausbildungssuche kann man sich aber in der Regel auch vor Ort von der Agentur für Arbeit ausdrucken lassen.
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Ausbildung, Arbeitsamt, Kindergeld
Das müsstest du nur dann ausfüllen lassen, wenn du die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast, wenn nicht, dann würde ich nur ein Kreuz bei Agentur für Arbeit machen und deine Kundennummer angeben, dann holt sich die Familienkasse ihre Infos und ggf.Nachweise selber.
Arbeitsamt ist kein Jobcenter. Arbeitsamt u. Kindergeldstelle arbeiten zusammen.
Hätte das bei der Familienkasse eingereicht, steht ja auch deren Name auf dem Formular
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Kindergeld, Ausbildung und Studium
//www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf Nun ich habe die "Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs - oder Arbeitsplatz" ausgefüllt: Was bitte hast du denn auf der 1. Seite jetzt ausgefüllt??? Die Seite 2 mußt du ja nur bestätigen lassen, falls du nicht bei einer Agentur für Arbeit als "Ausbildungssuchend" gemeldet bist bzw.
die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert hast: Siehe hierzu letzter Satz auf Seite 1: Beifehlender Einwilligung ist der Familienkasse zusätzlich die ausgefüllte Bescheinigung auf Seite 2 des Vordrucks vorzulegen;
selbiges gilt in Fällen der Meldung bei einem kommunalen Träger bzw. Jobcenter in kommunaler Trägerschaft. Hast du denn diese Einwilligung mit unterschrieben??? Weitere Infos findest du auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15 wie z.B. unter den Punkten: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz bzw.
Bitte ausfüllen lassen, wenn das Kind bei einem Jobcenter in kommunaler Trägerschaft gemeldet ist bzw. falls die Einwilligung zum Datenzugriff auf Seite 1 verweigert wurde.
Wobei der 2. Absatz für dich zutreffen sollte:
Das Kind wird bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt.
Nachzulesen in dem Link hier: //www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche