- Allgemeine Informationen
- Benützung des rechten Fahrstreifens
- Nebeneinanderfahren
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Das Rechtsfahrgebot besagt, dass Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker grundsätzlich so weit rechts fahren müssen, wie ihnen dies zumutbar und möglich ist. Die Zumutbarkeit wird unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beurteilt. Durch das Rechtsfahren dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Darüber hinaus darf die Lenkerin/der Lenker sich nicht selbst gefährden oder Sachen beschädigen.
Benützung des rechten Fahrstreifens
Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen. Im Ortsgebiet hingegen dürfen Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker den Fahrstreifen frei wählen, wenn mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien getrennte Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung vorhanden sind.
Achtung
Die freie Fahrstreifenwahl im Ortsgebiet gilt nur unter den genannten Voraussetzungen und nur für Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen, nicht aber z.B. für Radfahrerinnen/Radfahrer.
Nebeneinanderfahren
Wenn es aufgrund der Verkehrssituation zu einer Kolonnenbildung kommt, gilt, solange diese andauert, das Rechtsfahrgebot nicht und es darf nebeneinander gefahren werden. Dies ist auch mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten möglich. Von einer Kolonne kann erst dann gesprochen werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstreifen hintereinander fahren.
Eine Bestimmung mit einem Wortlaut dieses Inhalts findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung; diese Rechtslage ist das Ergebnis der Gesetzesauslegung durch die österreichischen Höchstgerichte.
Weiterführende Links
Rechtsfahrgebot (→ ASFINAG)
Rechtsgrundlagen
§§ 2 Abs 1 Z 29, 7 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Sie fahren ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7 t außerorts mit 60 km/h. Wann müssen Sie einen so großen Abstand einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann?Sie fahren ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7 t außerorts mit 60 km/h. Wann müssen Sie einen so großen Abstand einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann?
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Heyoo, könnt ihr mir bitte erklären was mit einem Fahrstreifen für jede Richtung bzw. für eine Richtung gemeint ist? Bezieht sich das auf die Richtungspfeiler die für jede Fahrtrichtung gedacht sind oder wie kann ich mir das vorstellen? Danke im Voraus :-)3 Antworten
Community-Experte
Auto, Auto und Motorrad
Hi, in einer Kleinstadt gibt es zumeist auf der Fahrbahn nur eine Linie - die gestrichelte in der Mitte. So hat jede Richtung ein Fahrstreifen. Auf der Autobahn sind es mehr, damit man überholen kann - mindestens 2, meistens sogar 3 Fahrstreifen für eine Richtung. Die Standspur zählt nicht.
Die Fahrstreifen sind markiert .. aber meist (bis auf die Abbiegezonen) nicht mit Pfeilen. Einfach gestrichelte oder durchgezogene Linien zur Abgrenzung. Bei 2 Fahrstreifen für jede Richtung hast du eine
durchgezogene Linie und 2 gestrichelte Linien. (man darf nicht auf die Gegenfahrbahn überholen) Bei 1 Fahrstreifen für jede Richtung hast du nur eine gestichelte Linie. Man darf auf die Gegenfahrbahn überholen.
Das bedeutet dass sowohl du, als auch der Gegenverkehr einen eigenen Streifen (also eine eigene Straße) zum Fahren hat