Agentur für Arbeit Hotline arbeitslos melden

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Agentur für Arbeit Hotline arbeitslos melden

Arbeitslos melden: Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

Droht dir der Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder bist du kürzlich arbeitslos geworden? Die Situation, plötzlich ohne Job dazustehen, kann zu großer Unsicherheit und Existenzangst führen. Es ist jetzt besonders wichtig,  einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen. Was du unbedingt wissen und beachten solltest, wenn du dich arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen oder dich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden möchten, haben wir in diesem Ratgeber für dich zusammengefasst.

  1. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  2. Wann muss ich mich arbeitsuchend und arbeitslos melden?
  3. Wie kann ich mich vorübergehend arbeitslos melden?
  4. Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?
  5. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
  6. Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
  7. Muss ich ALG I oder ALG II beantragen?
  8. Wird persönliches Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
  9. Gibt es Arbeitslosengeld für EU-Bürger:innen und Angehörige von Drittstaaten?
  10. Habe ich nach einer Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  11. Habe ich mit einer Krankmeldung Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  12. Wie läuft das Gespräch mit der Arbeitsvermittler:in ab?
  13. Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?
  14. Welche Chancen bieten Digitalisierung und Arbeiten 4.0?
  15. Zusammenfassung.

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Anspruch auf Arbeitslosengeld haben alle, die innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dies an einem Stück oder mit Unterbrechungen getan hast. Es können auch Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst angerechnet werden.
Wenn du in Deutschland lebst und deinen Job verlierst, kannst du in der Zeit der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG). Hier unterscheidet man zwei Versionen, das ALG I und das ALG II.

Tipp: Wenn du in den letzten zwei Jahren insgesamt mind. 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II kannst du auch online stellen.

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2. Wann muss ich mich arbeitsuchend und arbeitslos melden?

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist der erste Schritt, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Falls du noch im Arbeitsverhältnis stehst und die Kündigung droht, erhältst du in der Regel einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Berater:in der Agentur für Arbeit – noch bevor deine gekündigte Beschäftigung endet. Dann könnt ihr alle weiteren Fragen und notwendigen Schritte besprechen.

2.1 Online arbeitsuchend melden.

Deine Arbeitssuchendmeldung kannst du auf verschiedenen Wegen einreichen – auch online. Um deinen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, solltest du dich nach Erhalt der Kündigung sofort als arbeitsuchend melden. Sofort heißt hierbei innerhalb eines Tages. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss sich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden. Die Meldung kann bei der Bundesagentur für Arbeit, telefonisch unter 0800 455 55 00 (gebührenfrei) oder online erfolgen. Wurde dir bereits gekündigt, muss die Meldung direkt bei deiner nächstgelegenen Niederlassung der Agentur für Arbeit erfolgen. Lies dazu Punkt 2. Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

2.2 Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.

Damit alles seine Richtigkeit hat, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich in deiner Agentur für Arbeit melden. Bitte beachte, dass hierzu vorher ein Termin (am besten telefonisch) vereinbart werden muss. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens während der Corona-Krise wurden hierzu zusätzlich regionale Nummern geschaltet. Du findest die passenden regionalen Ansprechpersonen über die Dienststellen-Suche der Arbeitsagentur.

Wichtig: Selbstverschuldete Kündigung. Wenn du selbst kündigst oder dir wegen schlechten Verhaltens gekündigt wurden, hast du mit einer Sperrzeit von 12 Wochen zu rechnen. Die Gründe für die Kündigung müssen auf einem gesonderten Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Tipp: Falls du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, solltest du dich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden.

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3. Wie kann ich mich vorübergehend arbeitslos melden?

Auch, wenn du nur vorübergehend arbeitslos bist, solltest du dich arbeitslos melden. Vorübergehende Arbeitslosigkeit tritt oft ein, wenn der Job gewechselt wird. Dann sind viele Arbeitnehmer:innen für eine begrenzte Zeit beschäftigungslos. Achtung: Wenn du selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens eine Sperrzeit über 12 Wochen. Dann erhältst du während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“?

Die beiden Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos führen immer wieder zur Verwirrung. Daher erklären wir sie nun ganz einfach im Sinne einer Merkregel. Bitte denk dran, dass die Begriffe im Sinne des SGB III deutlich komplizierter und umfassender erklärt werden, doch uns ging er hier um eine einfache und leicht verständliche Darstellung.

  • Arbeitsuchend = auf der Suche nach Arbeit. In der Regel gilt als arbeitsuchend, wer noch im Job ist, aber sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet hat.
  • Arbeitslos = ohne Arbeit. Als arbeitslos gilt, wer ohne Job ist.

Welche Fristen sollte ich mir merken bei Arbeitslosigkeit?

Möchtest du Arbeitslosengeld erhalten, dann muss man sich sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden und nachfolgende Fristen einhalten:

  • Größer 3 Monate arbeitsuchend melden: Arbeitest du noch in einem Job, so meldest du dich als arbeitsuchend – achte darauf, dies 3 Monate (oder länger) vor Ablauf deines Beschäftigungsverhältnisses zu tun.
  • Ab Tag 1 arbeitslos melden: Meld dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung in deiner Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos.

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Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden (bitte beachte dabei die geltenden Hygiene-Vorschriften bzgl. des Corona-Virus). Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen. Im Arbeitslosengeld-Formular trägst du unter anderem deinen beruflichen Werdegang der letzten fünf Jahre ein. Das Formular Arbeitslosengeld online füllst du online direkt auf der Website der Agentur für Arbeit aus.

Tipp: Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich telefonisch bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. In der Corona-Krise wird auf die persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort verzichtet. Hier findest du die passenden Nummern der Agentur für Arbeit.

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5. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Am besten hast du folgende Unterlagen für den Antrag parat:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Ggf. Nachweise über einen früheren Leistungsbezug wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Ggf. Kündigung/Arbeitsvertrag.
  • Ggf. Bescheinigung über Bezug von Krankengeld.
  • Deinen aktuellen Lebenslauf.

Essentiell für die Beantragung sind die Bescheinigungen deiner früheren Arbeitgebern, die du selbst organisieren musst. Danach wird das ALG I berechnet. Das Dokument, das deine bisherigen Arbeitgeber ausfüllen müssen, findest du auch online zum Download.

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Wie viel Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist gesetzlich geregelt. In der Regel bekommst du 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wenn du ein Kind hast, erhältst du etwa 67 Prozent. Deine Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungs- und Unterstützungsleistung für Arbeitsuchende. Die Leistung soll dir als Entgeltsersatzleistung eine angemessene Lebensgestaltung und eine Sicherstellung deines persönlichen Lebensstandards auf einem Mindestniveau ermöglichen. Die Höhe orientiert sich jedoch nicht an deinem früheren Lebensstandard, sondern an deinem persönlichen Bedarf, der für die Finanzierung eines menschenwürdigen Daseins nötig ist.

Im Falle einer Abfindung ruht dein Leistungsanspruch für einen gewissen Zeitraum. Das ALG I wird 12 Monate immer am Ende des Monats ausgezahlt, jedoch ist die Länge abhängig von der Sozialversicherungspflicht in den letzten fünf Jahren. Du hast insgesamt vier Jahre nach dem ersten Einzahlen in die Versicherung Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Tipp: In der Regel erhältst du 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, kannst du zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Das dir zustehende Arbeitslosengeld kannst du z. B. hier berechnen.

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7. Muss ich ALG I oder ALG II beantragen?

Sämtliche Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden unabhängig von deinem Vermögen berechnet. Als Empfänger:in von ALG I solltest du allerdings berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Anspruchszeitraum ist abhängig von der Dauer der Einzahlung. Für alle Arbeitslosen über 50 Jahre gibt es eine Sonderregelung.

Das ALG II, auch als Hartz IV bekannt, stellt eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Hartz IV soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen. Somit hast du als Arbeitnehmer:in auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn dein Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hierzu gibt dir die Agentur für Arbeit nähere Auskünfte.

Tipp: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn das Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

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Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch von dritter Seite erhaltenes Vermögen wie zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet. Wer hingegen von seiner ehemaligen Arbeitgeberin noch Leistungen erhält, wie zum Beispiel die Auszahlung einer Abfindung oder Provisionen, muss sich diese auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeitgeberin die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und seitens des Gekündigten noch ein Anspruch auf Gehalt besteht.

Tipp: Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, Abfindungen oder Provisionen allerdings schon.

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Als Angehörige:r eines EU-Mitgliedslandes hast du entsprechend der EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und kannst unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörigen von Drittstaaten ist es möglich, unter Erfüllung bestimmter Vorschriften, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Tipp: Auch als EU-Bürger oder Angehöriger von Drittstaaten kannst du ggf. Arbeitslosengeld beantragen.

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Bei einer Selbständigkeit richtet sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls nach deinen einbezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung. Hast du 12 Monate lang entsprechende Beiträge getätigt, dann hast du auch als ehemalige Selbständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Tipp: Wer selbstständig ist, zahlt freiwillig relativ geringe Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dies kannst du zu Beginn deiner Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen.

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Der Verlust des Arbeitsplatzes kreuzt sich oft mit einer Krankmeldung. In diesem Fall bist du als betroffene Arbeitnehmer:in über deine Arbeitgeberin nachversichert. Das bedeutet, dass du für die Zeit der Krankmeldung Anspruch auf Krankengeld haben. Erst nachdem dir der Arzt wieder deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden. Erkrankst hingegen während der Arbeitslosigkeit, bleibst du bei der Bundesagentur für Arbeit versichert. In diesem Fall ist es wichtig, die Agentur umgehend über die Krankmeldung zu informieren. Die Leistungen werden wie bei einer Festanstellung weiter bezahlt.

Tipp: Erst, nachdem dir der Arzt wieder Ihre Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden.

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Sobald alle bürokratischen Schritte erledigt sind und dein Arbeitslosengeld bewilligt wurde, folgt in einem nächsten Schritt die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dazu ist ein Beratungsgespräch bei deiner Arbeitsvermittler:in vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernt die Arbeitsvermittler:in dich kennen und ihr besprecht deine Jobsituation und das weitere Vorgehen. Es wird auch über deine berufliche Zukunft gesprochen. Wo möchtest du gerne arbeiten? Kommt eine Weiterbildung oder eine Umschulung in Frage? Nutz das Gespräch und überleg dir schon vorab, was du gerne machen möchtest bzw. in welche Richtung es gehen kann.

Tipp: Überleg dir vor dem Beratungsgespräch mit deiner Arbeitsvermittler:in, wo deine berufliche Reise hingehen könnte.

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Im Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittler:in kannst du deine Fragen zur Arbeitsuche vorbringen und auch Hilfe beantragen, z. B. für das korrekte Verfassen deines Bewerbungsschreibens oder Lebenslaufes. Dabei kann ein vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit finanziertes Bewerbungscoaching helfen. Außerdem können gemeinsam Schritte zur Optimierung der Chancen auf Wiedereinstellung besprochen werden. Dazu zählen etwa geförderte Kurse, Weiterbildungen, Lehrgänge und Umschulungen, mit denen du deine berufliche Qualifikation erhöhen kannst. Eine Fördermöglichkeit ist zum Beispiel der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Du erhältst dazu auch Informationen über finanzielle Unterstützungen, die zur Finanzierung deiner Fortbildung oder Umschulung gewährt werden.

Tipp: Nutz die Zeit der Arbeitslosigkeit und mach eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung.

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Nicht nur zahlreiche Arbeitnehmende stehen Anfang des 21. Jahrhunderts vor einer neuen Herausforderung. Schlagwörter wie Digitalisierung und Arbeiten 4.0 fordern auch Unternehmen heraus. Aber auch das ökologische Umdenken und die damit verbundene Energiewende stellen Arbeitgeber:innen vor neue Herausforderungen. Traditionelle Branchen verschwinden und mit ihnen viele Jobs. Dafür entstehen neue Berufe, für die es allerdings aktuell zu wenige Bewerber gibt.

Diese Herausforderungen können nur mit gut qualifizierten Fachkräften bewältigt werden. In vielen Bereichen gelten hier Quereinsteiger:innen als besonders motiviert und sind entsprechend gefragt. Dabei eröffnen qualifizierte Fortbildungen und Umschulungen Ihnen völlig neue Chancen. Oft sind solche Fortbildungen zu 100 Prozent förderbar.

Hier findest du weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen.

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Tipp: Die Kosten für deine Weiterbildung oder und Umschulung können bis zu 100 Prozent übernommen werden.

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Du bist arbeitslos und weißt nicht, wie es weitergehen soll? Dann lade dir jetzt unser neues Whitepaper „Dein Weg zum Traumjob" inklusive Checkliste runter. Wir erklären dir alle nötigen Schritte, um schnell aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und deinen neuen Traumjob zu finden.

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Eine drohende Arbeitslosigkeit oder eine Kündigung konfrontieren schnell mit wichtigen Fragen. Hier nochmal die wichtigsten Links:

  • Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?
  • Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
  • Wann soll ich Arbeitslosengeld beantragen?
  • Kann ich Arbeitslosengeld I online beantragen?
  • Wie kann ich einen AVGS beantragen?

Wenn du gut informiert bist über die Abläufe bei der Arbeitsuchendmeldung sowie beim Beantragen von Arbeitslosengeld, machst du's dir und deiner Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit leichter. Umso einfacher und schneller kann dein Antrag abschließend bearbeitet werden.

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Tipps von Chris.

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In knapp jeweils 3 Minuten fasse ich alle wichtigen Informationen zusammen, die man beachten sollte, wenn man sich arbeitslos meldet und wie man die Jobbörse der Arbeitsagentur optimal nutzt. Falls du Fragen rund um das Arbeitslosengeld hast, wirst du hier auch fündig.

Viel Spaß beim Zuschauen und viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Job.

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Kann man sich noch online arbeitslos melden?

Seit Beginn des Jahres 2022 können sich Kund*innen auch online arbeitslos melden. Unbedingt notwendig ist dafür ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

Wie kurzfristig kann man sich arbeitslos melden?

Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Erfolgt die Kündigung kurzfristig, ist die Meldung spätestens drei Tage nach Bekanntwerden erforderlich.

Kann man sich persönlich arbeitslos melden?

Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich.

Wie lange kann man sich nachträglich arbeitslos melden?

Eine Arbeitslosmeldung ist gemäß § 141 Abs. 1 S. 2 SGB III auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist. Umgekehrt kann Arbeitslosengeld auch erst nachträglich beantragt werden (§ 324 Abs.