Ab wann muss man die pille bezahlen

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bis zum 22. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Hormonelle Verhütungsmittel müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden und sind auf Rezept in jeder Apotheke erhältlich. Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren darf die Ärztin oder der Arzt die Pille nicht ohne Zustimmung der Eltern verordnen.

Der Grund für die Rezeptpflicht ist, dass nicht jede Frau hormonelle Verhütungsmittel verträgt. Ihre Einnahme kann zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Problemen problematisch sein, bei einem erhöhten Thromboserisiko sowie bei Übergewicht und für Raucherinnen. Solche Risiken oder bestehende Krankheiten müssen deshalb ärztlich abgeklärt werden – ebenso wie mögliche Wechselwirkungen der Verhütungsmittel mit bestimmten Medikamenten. Ärztinnen und Ärzte kennen die Wirkungen der unterschiedlichen Substanzen und können daher das passende Verhütungsmittel empfehlen. Bevor ein Mittel verschrieben wird, ist also immer eine Beratung, manchmal auch eine Untersuchung nötig.

Verhütung und Arztbesuch in der Corona-Pandemie

Die Frauenärztinnen und -ärzte und auch die Schwangerschaftsberatungsstellen sind weiterhin für Sie da. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abläufe jedoch vielerorts etwas verändert. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch, per E-Mail oder im Internet, welche Regelungen und Schutzmaßnahmen zu beachten sind. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 haben, aufgrund einer Corona-Infektion in häuslicher Isolierung sind oder als Kontaktperson unter Quarantäne stehen.

Folgerezepte für Pille, Vaginalring und Verhütungspflaster können in Ausnahmefällen per Post zugeschickt werden. Wenn Sie eine Verhütungsberatung wünschen, fragen Sie bei der Arztpraxis oder der Schwangerschaftsberatungsstelle telefonisch oder per E-Mail nach möglichen Terminen.

Kostenerstattung

Verhütungsmittel gehören normalerweise nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausnahme: Wenn die Pille zur Behandlung einer Hauterkrankung wie Akne verschrieben wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Auch bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Verhütungspflaster, Vaginalring, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Spirale und Notfallverhütung).  Welches Verhütungsmittel verschrieben bzw. erstattet wird, entscheidet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Bei mehreren medizinisch geeigneten Mitteln gilt das in § 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch der 22. Geburtstag als gesetzlich definiertes Anspruchsende. Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.

Privat versicherte Frauen müssen die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.
 

Sonderfonds der Kommunen

Auch Frauen, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen ab ihrem 22. Geburtstag Verhütungsmittel grundsätzlich selbst bezahlen. Einige Kommunen haben aber einen Sonderfonds, aus dem bedürftigen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstattet werden.

Die Vergabe dieser Gelder für Verhütungsmittel wird allerdings von jeder Kommune, die einen solchen Fonds eingerichtet hat, anders gehandhabt. Es ist daher ratsam, bei dem Jobcenter, den Gesundheitsämtern oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort nachzufragen. In unserer Beratungsstellen-Datenbank kann nach Beratungsstellen gesucht werden, bei denen Frauen mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen können.

In der Stillzeit ist die herkömmlichen Kombinationspille nicht zu empfehlen. Sie ist zu hoch dosiert, so dass Hormone, wenn auch in geringen Mengen, in die Muttermilch übergehen und deren Zusammensetzung verändern. Zudem hemmt das in der Kombinationspille enthaltene Östrogen die Milchproduktion. Frauen, die stillen und dennoch mit der Pille verhüten möchten, sollten daher besser die Minipille nehmen. Diese enthält kein Östrogen und ist auch niedriger dosiert als die Kombinationspille. Umgangssprachlich wird sie deshalb manchmal auch „Stillpille“ genannt.

Wie viel kostet die Pille ab 22?

Auch wenn ein Arzt die Antibabypille verschreibt – die Kosten müssen Frauen ab 20 Jahren in der Regel selber tragen. Meist sind die Präparate in einer Drei- oder Sechsmonatspackung erhältlich. Umgerechnet beläuft sich der Preis auf etwa sechs bis zwölf Euro pro Monat.

Wann muss man die Pille bezahlen?

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bis zum 22. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Warum muss man die Pille ab 22 selbst bezahlen?

Die Verhütungspille etwa wird für Frauen bis 18 Jahre vollständig von der Kasse bezahlt, bis zum 22. Lebensjahr ist lediglich eine Zuzahlung nötig. Danach müssen die Frauen den vollen Betrag für "die Pille" selbst zahlen. Werden solche Produkte aus medizinischen Gründen verschrieben, können Ausnahmeregelungen greifen.

Warum muss man die Pille ab 18 selber zahlen?

Zuzahlung wird ab 18 Jahren fällig Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber § 24a SGB V angepasst, der die Empfängnisverhütung regelt. Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln. “

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