Die Maskenpflicht wird in Deutschland wieder verschärft - und auch andere Corona-Maßnahmen greifen ab Oktober wieder Show © imago DAS gilt ab 1. OktoberFFP2-Maskenpflicht: Kabinett verschärft Corona-Regelnvon Christian Erhardt Chefredakteur | KOMMUNAL24. August 2022 Der Corona-Plan für den Herbst steht. Es wird deutlich schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten geben als in den letzten Monaten. Der neue Plan gilt ab dem 1. Oktober. Wir zeigen auf, welche Regeln der Beschluss des Bundeskabinetts vorsieht: Die deutschlandweite Maskenpflicht kommt zurück. Sie soll in Flugzeugen und Fernzügen verschärft werden. Ab Oktober gilt die FFP-2 Maskenpflicht. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal soll medizinische Masken tragen dürfen. Gegen diese Regel waren vor allem FDP-Politiker im Vorfeld Sturm gelaufen, forderten eine Abschaffung der Maskenpflicht in Flugzeugen. Am Ende hat sich das Kabinett aber auf diese Verschärfung geeinigt, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach nach dem Treffen in einer Pressekonferenz erklärte. Zusätzlich soll die Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die meisten Regeln zur Maskenpflicht überlässt der Bund den LändernAlle weiteren Maßnahmen zur Maskenpflicht überlässt der Bund den Bundesländern. Sie können selbst entscheiden, ob die Maskenpflicht auch in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten soll. Auch die Frage, ob es eine FFP-2 Maske sein muss, bleibt den Bundesländern überlassen. Gestrichen hat der Bund auch die geplanten Ausnahmeregeln von der Maskenpflicht. Ursprünglich sah der Entwurf vor, dass die Maskenpflicht nicht etwa in Restaurants oder Museen gelten soll, wenn derjenige einen negativen Schnelltest oder eine frische Impfung vorweisen kann. Vor allem, dass die Impfung nicht älter als drei Monate sein darf, war auf Kritik gestoßen. Die Regelung entfällt jetzt aber komplett. Zumindest deutschlandweit. Gesundheitsminister Lauterbach erklärte, die Länder könnten bei Bedarf ermöglichen, dass ein Negativ-Test, eine frische Impfung oder eine Genesung (jeweils maximal 3 Monate alt) die Bürger von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit. Das sei nun eine "Kann-Regelung". Corona-Regeln der Länder bekommen ein 2-Stufen-SystemDie Länder haben zudem künftig die Möglichkeit, in zwei Stufen auf die Corona-Entwicklung zu reagieren. Stufe 1 sind Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie in Restaurants und Cafes. Stufe 2 beinhaltet dann neben einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen und Obergrenzen für Teilnehmer bei Veranstaltungen im Innenbereich. In dieser Stufe zwei wären dann auch Maskenpflichten etwa beim Einkaufen wieder möglich. Betroffen von den Obergrenzen wären dann auch wieder Restaurants, Kneipen, Kinos und Fitness-Studios. Auch Testpflichten könnten zurückkehrenNicht möglich sein wird es den Ländern lediglich, Lockdowns oder Schulschließungen zu verhängen. Allerdings sollen die Länder Tests anordnen können. In Schulen soll eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse zur Pflicht werden können. Einschränkend sagt der Kabinettsentwurf nur, das könne nur verhängt werden, wenn nur so der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist. Kritiker hatten diese Formulierung als sehr dehnbar und weich bezeichnet. Die Länder sollen selbstständig eine Testpflicht in Schulen und Kindergärten verhängen können, ab der fünften Klasse können sie selbstständig eine Maskenpflicht für alle anordnen. Die Gesetze sollen zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Der Entwurf muss formal noch vom Bundestag beschlossen werden. Das soll am 8. September passieren, danach muss auch der Bundesrat noch zustimmen. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) besteht
Das heißt: In den Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs muss für die Dauer des Aufenthalts grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen. Für die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs gilt die bundesrechtliche Anordnung der Maskenpflicht nach § 28b IfSGÖffnet sich in einem neuen Fenster. Für den Luftverkehr besteht keine Maskenpflicht, für den öffentlichen Personenfernverkehr FFP2-Maskenpflicht. Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des BundesÖffnet sich in einem neuen Fenster ( § 28b IfSGÖffnet sich in einem neuen Fenster) besteht
Ausnahmen von der Maskenpflicht: Für wen besteht keine Maskenpflicht?Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar) besteht nicht
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