Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Jugendliche unter 16 Jahren können aber einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen
elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können Sie sich schneller und verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Zudem kann auf dem Personalausweis eine elektronische Signatur gespeichert werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Hinweis:
Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des alten Personalausweises muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben. Hinweis: Sie
werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Personalausweis fertig ist. Sie können online einen Termin vereinbaren, um Ihren Personalausweis abzuholen.
RechtsgrundlageIhr Kontakt zu uns:
Bürgerbüro OstBürgerbüro PlieningenBürgerbüro SillenbuchBürgerbüro StammheimBürgerbüro SüdBürgerbüro UntertürkheimBürgerbüro VaihingenBürgerbüro WangenBürgerbüro WeilimdorfBürgerbüro WestBürgerbüro ZuffenhausenSie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Behördennummer 115Gebärdentelefon (Öffnet in einem neuen Tab) Was? Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen. Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Personalausweis beantragen für unter 16 JährigeBeschreibungJede Person jeden
Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. VerfahrensablaufIhre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
VoraussetzungenSie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Erforderliche Unterlagen
Gebühren (Kosten)
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. FristenSpätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument. BearbeitungsdauerAb Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Keine zuständige Stelle gefunden Was ist besser Kinderreisepass oder Personalausweis?Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Was brauche ich um einen Personalausweis für mein Kind zu beantragen?In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.
Welcher Pass für 13 Jährige?Elektronischer Reisepass (ePass): Für einige wenige Länder, vor allem für die USA, benötigen auch Babys und Kinder denselben elektronisch lesbaren, biometrischen Reisepass wie Erwachsene. Normalerweise wird er für Personen ab 12 Jahre ausgestellt.
Wie kann ich mein Kind ausweisen?Seit Juni 2012 heißt es in der EU: eine Person – ein Pass. Das betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder.. Kinderreisepass.. ePass/Reisepass.. Personalausweis.. |